Vergütungssteigerung im Rehasport 2027
Der SBV hat 2025 mit den Primärkrankenkassen in Sachsen eine dreijährige Vergütungsvereinbarung geschlossen, die sich an der Entwicklung der jährlichen Veränderungsrate der Grundlohnsumme (Grundlohnrate) orientiert. Dies bedeutete für 2025 eine Steigerung der Vergütung aller Positionen im Rehabilitationssport um 4,41%. Im Folgejahr betrug die Steigerung 5,17%. Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 14. September 2026 im Bundesanzeiger (BAnz AT 14.09.2026 B4) die Steigerung mit 3,42% bekannt gegeben. Damit steigen alle Vergütungspositionen ab 01.01.2027 mit den Primärkrankenkassen um diesen Prozentsatz und werden von den Abrechnungszentren automatisch eingepflegt.
Eigentlich hätte die Steigerung 4,42% betragen müssen. Der Gesetzgeber hat aber im Sommer 2026 im Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) verordnet, dass für die Jahre 2027 bis 2029 ein gesetzlicher Abschlag von 1,0% auf die ermittelte Grundlohnsummensteigerung vorgenommen werden muss. In dem vom Ministerium veröffentlichten Richtwert ist der Abschlag also bereits berücksichtigt.
Die Verhandlungen mit dem vdek befinden sich kurz vor dem Abschluss und orientieren sich ebenfalls an der Grundlohnsummensteigerung.
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