Der SBV kann seine Mitgliedsvereine sowohl im Rehabilitationssport als auch im Behindertensport finanziell unterstützen. Rehabilitationssportsvereine haben die Möglichkeit, Materialkosten anteilig zu beantragen. Im Behindertensport gibt es mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen.
Förderung im Rehabilitationssport
Grundlage der Förderung ist §13 der Finanzordnung. Einzureichen sind der ausgefüllte Antrag, das ausgefüllte Formblatt für den Angebotsvergleich sowie die Angebote selbst.
Eine Förderung kann je Mitgliedsverein höchstens mit einem Antrag alle zwei Jahre erfolgen.
Förderung im Behindertensport
Hinweise und FAQs
Die Sportförderung im SBV ist in der Finanzordnung (§11) geregelt. Die Finanzordnung wird im aktuellen Leistungssportkonzept des SBV konkretisiert.
- Reise- und Übernachtungskosten
- Vereinsübergreifende Sportveranstaltungen, Sport- und Spielfeste
- Talent- und Landesstützpunkte
Ausschließlich Mitgliedsvereine des SBV können Anträge stellen. Die Anträge werden bei der Geschäftsstelle eingereicht und durch das Präsidium des SBV beschieden.
Im Regelfall immer bis zum 31.10. des Vorjahres. Unterjährige Anträge sind möglich, können aber nur entsprechend der Haushaltslage ggf. erst zum Jahresende beschieden werden. Anträge im Nachgang der Veranstaltung werden nicht bezuschusst.
Wenn der Termin der Veranstaltung noch nicht bekannt sein sollte, kann der Antrag gestellt werden und das Datum wird offen gelassen.
Der Antrag wird entsprechend bearbeitet und die Geschäftsstelle des SBV informiert über die Entscheidung ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist. Einen Rechtsanspruch auf die aufgeführten Zuschüsse besteht nicht. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Regulär bis vier Wochen nach der Veranstaltung ggf. nach Absprache später muss die Veranstaltung abgerechnet werden.
Es gibt Abrechnungsvorlagen die genutzt werden sollen.
- Alle Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt werden. Wenn es hierbei Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an den SBV.
- Die Rechnungen müssen im Original beim SBV eingereicht werden.
- Es muss ein Nachweis beigelegt werden, dass die Veranstaltung stattgefunden hat.
- Die Abrechnungen müssen vom Verein nach § 26 BGB unterschrieben sein.
Der SBV überweist entsprechend Antrag und Abrechnung auf das hinterlegte Vereinskonto. Bitte überprüfen Sie den Eingang des Zuschusses und senden dem SBV eine Eingangsbestätigung als Nachweis der Bezuschussung. Im Anschluss erhalten Sie Ihre Originalbelege zurück.