Häufig gestellte Fragen (FAQ) in der Aus- und Fortbildung
Grundsätzlich ist die Ausbildung als Laienausbildung konzipiert. Jede mindestens 18 Jahre alte Person kann die Ausbildung ohne Vorkenntnisse absolvieren. Sie besteht aus einer Grundlagenausbildung über 90 LE (Block A 10) und einer nachfolgenden Profilausbildung über 90-120 LE (es stehen sechs Profile zur Auswahl, Block A 30 - A 80). Die Lehrgänge werden vom SBV nach den „Richtlinien für die Ausbildung im DBS e.V.“ durchgeführt.
Es gibt verschiedene Abschlüsse (Studien- und Berufsabschlüsse, DOSB-Lizenzen), die bei der Ausbildung anerkannt werden können. Sollten Sie Ihrer Meinung nach im Besitz einer Vorqualifikation sein, leiten Sie bitte deren Prüfung ein. Mit der Zusendung des Formulars „Prüfung von Vorqualifikationen“ sowie der entsprechenden Qualifikationsnachweise kann eine Verkürzung der Ausbildung beantragt werden. Die Prüfung wird nach den Richtlinien des DBS durchgeführt und das Ergebnis per Mail zugeschickt.
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig von der Vorqualifikation und den zeitlichen Möglichkeiten des Teilnehmenden. Der SBV versucht, Sie so kurz wie möglich zu halten. Die Ausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden.
Die Lehrgangsanmeldung erfolgt ausschließlich auf der Homepage des SBV (Aus- und Fortbildung/Online-Anmeldung). Dort finden Sie auch den aktuellen Lehrgangsplan.
Wenn Sie zur Online-Anmeldung gehen, sehen Sie, wie viele freie Plätze es noch für den gewünschten Lehrgang gibt.
Bis zum Anmeldeschluss ist eine Anmeldung auf Warteliste möglich. Im Falle eines frei gewordenen Lehrgangsplatzes (erfolgt oft kurzfristig) erhalten Sie eine Zusage per Mail, welche keine gesonderte Bestätigung erfordert.
Die Lehrgangsgebühr wird in drei Kategorien eingeteilt:
- SBV für Teilnehmer*innen, die eine Tätigkeit in einem SBV-Verein ausüben,
- DBS für Interessierte, deren Verein einem anderen Landesverband des DBS angehört,
- Extern für alle anderen Teilnehmer*innen.
Die Lehrgangsgebühr enthält alle Lehrgangsmaterialien, die inhaltliche Begleitung durch das Lehrteam und bei ganztägigen Ausbildungslehrgängen eine Mittagsversorgung. Bei Fortbildungsveranstaltungen wird keine Verpflegung zur Verfügung gestellt.
Nein, der Vertragspartner mit dem SBV ist die Privatperson, die sich zum Lehrgang angemeldet hat. Für eine individuelle Vereinbarung zwischen Teilnehmer*in und Verein stellt der SBV als Service das Formular „Antrag auf Kostenübernahme“ auf seiner Homepage bereit.
Eine kostenfreie Abmeldung vom Lehrgang ist bis zum in der Lehrgangseinladung ausgewiesenen Stornierungsdatums möglich. Für alle über den Stornierungsschluss hinaus eingehenden Abmeldungen werden die Gebühren in voller Höhe erhoben. Im Krankheitsfall ist im Rahmen der Kostenerstattung der Krankenschein in Kopie vorzulegen.
Die Lehrgangsunterlagen (Einladung und Rechnung) werden ca. vier Wochen vor Lehrgangsbeginn an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mail Adresse versendet. Lehrgangsmaterialien (Skripte) und den Link zur einer Onlineveranstaltung erhalten Sie in der Regel ebenfalls per Mail zu Beginn der Lehrgangswoche.
Zur Beantragung einer Lizenz ist das Formular „Antrag auf Lizenzausstellung“ an den SBV zu übermitteln (per Mail oder per Post). Diesem sind folgende Nachweise beizufügen:
- Tätigkeitsnachweis eines Mitgliedvereins des SBV (mittels Stempel und Unterschrift eines Vereinsverantwortlichen auf dem Antrag)
- Teilnahmebescheinigungen der besuchten Lehrgänge sowie Vorqualifikation bei verkürzter Ausbildung
- Erste-Hilfe-Nachweis (9 LE, nicht älter als zwei Jahre)
- Unterzeichnetes Formulars „Ehrenkodex für Übungsleiter“
Eine Checkliste zur Lizenzausstellung finden sie hier.
Die Lizenz im Profil Innere Medizin ist zwei Jahre gültig, in allen anderen Profilen vier Jahre.
Die Lizenz für eine Übungsleiter*innen Tätigkeit ist bundesweit gültig. Für eine Verlängerung und die Beantragung von Fördergeldern muss sie allerdings nach Sachsen umgezogen werden. Für den Umzug von einem anderen Landesverband des DBS zum SBV ist das Formular „Antrag auf Lizenzumzug“ einzureichen. Die Umschreibung ist kostenfrei.
Es muss nur die neue Profilausbildung besucht werden, die Grundlagenausbildung wird für alle Profile anerkannt.
Der Vorgang der Lizenzverlängerung setzt eine Tätigkeit bei einem Mitgliedsverein des SBV voraus. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von vier Jahren (Innere Medizin zwei Jahre) ist der Nachweis von Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (1 LE=45min) zu erbringen. Mindestens 8 der insgesamt 15 LE sind durch Fortbildungen des SBV oder eines anderen dem DBS zugehörigen Landesverbandes bzw. über einen Kooperationslehrgang abzuleisten. Online durchgeführte Fortbildungen werden mit max. 8 LE anerkannt.
Für die Verlängerung ist das Formular „Antrag auf Lizenzverlängerung“ zusammen mit einer Kopie der Teilnahmebescheinigungen einzureichen (per Mail oder per Post).
Für die Verlängerung der Lizenz im Profil Innere Medizin sind mindestens 8 der insgesamt 15 zur Verlängerung benötigten LE durch eine Fortbildung im Themenbereich Innere Medizin abzuleisten. Dies wird durch den SBV in der Fortbildungsbeschreibung (unter Zielgruppe) klar kenntlich ausgewiesen. Neben dem Antrag „Antrag auf Lizenzverlängerung“ ist zusätzlich der verpflichtende Erste-Hilfe-Nachweis einzureichen.
Eine Checkliste zur Lizenzverlängerung finden sie hier.
Die Anerkennung externer Fortbildungen für die verbleibenden 7 Lerneinheiten obliegt dem SBV und ist vorab mit den zuständigen Mitarbeitern der Abteilung Aus- und Fortbildung abzuklären. Hier sollte ein Bezug zum Rehabilitationssport erkennbar sein. Aus der eingereichten Teilnahmebescheinigung müssen Datum, Umfang und Inhalte der Fortbildung ersichtlich sein.
Nein, mit dem Nachweis von mind. 15 LE können die Lizenzen aller Profile verlängert werden. Bitte beachten sie dabei die Regularien für die Verlängerung der Lizenzen im Bereich Innere Medizin -siehe oben.
Ja, das ist möglich. Bitte reichen Sie zur Lizenzverlängerung den „Antrag auf Lizenzverlängerung“ und das Teilnehmerzertifikat der Profilausbildung ein.
Mit einer ungültigen Lizenz dürfen Sie keine Rehabilitationssportgruppen anleiten und abrechnen. Ihre Lizenz geht Ihnen allerdings nicht gleich verloren.
Verlängerungsversäumnisse nach Ablauf der Gültigkeit sind wie folgt geregelt (Ausnahme Innere Medizin):
- Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um 4 Jahre reaktiviert (vom letzten Gültigkeitstag der Lizenz gerechnet).
- Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 Lerneinheiten um 4 Jahre reaktiviert (vom letzten Gültigkeitstag der Lizenz gerechnet).
- Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit dem Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblocks kann eine neue Lizenz beantragt werden.
Ungültig gewordene Lizenzen im Profil Innere Medizin können wie folgt verlängert werden:
- Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten um 2 Jahre reaktiviert (vom letzten Gültigkeitstag der Lizenz gerechnet).
- Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 30 Lerneinheiten um 2 Jahre reaktiviert (vom letzten Gültigkeitstag der Lizenz gerechnet).
- Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit dem Nachweis des verkürzten Grundlagenblockes (P8) sowie des Profilblocks kann eine neue Lizenz beantragt werden.
Für die Lizenzausstellung ist ein Erste-Hilfe-Nachweis über 9 LE erforderlich, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Ebenso ist er für die Verlängerung der Lizenz im Profil Innere Medizin zu erbringen. Erste-Hilfe-Lehrgänge im Online-Format werden nicht anerkannt. Generell empfehlen wir allen Übungsleiter*innen eine Auffrischung im Bereich Erste-Hilfe Maßnahmen.
Haben Sie weitere Fragen, kontaktieren Sie bitte die Mitarbeiter*innen aus dem Bereich Aus- und Fortbildung.