Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Seit 1952 können Menschen mit Behinderung das Deutsche Sportabzeichen mit angepassten Leistungsanforderungen erwerben. Für das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung ist der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) mit seinen 17 Landes- und 2 Fachverbänden zuständig.
Durch das Deutsche Sportabzeichen sollen Menschen mit Behinderung eine vielseitige Leistungsfähigkeit erwerben, Selbstvertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit erhalten und zu einer regelmäßigen Sportaktivität motiviert werden. Mit der Erfüllung der einzelnen Bedingungen werden ein gutes Maß an Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination bewiesen. Zusätzlich soll zur Inklusion, also zu selbstbestimmter, gleichberechtigter Teilhabe am Alltag beitragen, denn Vorbereitung und Training für das Deutsche Sportabzeichen sind ideal dafür geeignet, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Sport treiben.
Das Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung bietet eine sportliche Betätigung für alle, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen mit einem Nachweis/Gutachten erfüllen:
- dauernder Grad der Behinderung (GdB) von 20 und mehr
- Endoprothesen oder
- Besuch einer Schule mit entsprechendem Förderschwerpunkt bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung (z. B. Werkstatt).
Alle gültigen Materialien zum Deutschen Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung stehen zum Download auf der Internetseite des Deutschen Behindertensportverbandes bereit.
Erklärvideo

Weitere Informationen im Überblick
Der Weg zum Sportabzeichen
Für den Erwerb des Sportabzeichens empfiehlt sich eine gezielte ganzheitliche Vorbereitung mit qualifiziertem Training, wie es von Sportvereinen und Sportabzeichen-Treffs angeboten wird. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist keine zwingende Voraussetzung. Allerdings finden viele den Weg in einen Verein über das Sportabzeichen. Welchen Stationen beim Erwerb des Sportabzeichens für Menschen mit einer Behinderung zu beachten sind, kann den folgenden Punkten entnommen werden:
- Trainingsort finden
- Abnahmemöglichkeiten klären (siehe Reiter Abnahmemöglichkeiten)
- Behinderungsklasse und soweit erforderlich die Ausgleichsbedingungen durch Prüferin/Prüfer oder Ärztin/Arzt festlegen
- Bei einer Herzerkrankung bzw. allen Erkrankungen, die mit akuten Schüben einhergehen, eine „Ärztliche Bescheinigung und Haftungserklärung“ einholen
- Schwimmfertigkeit nachweisen
- Sportliche Leistung innerhalb eines Jahres vollbringen bzw. bei Nichterreichen der vorgegebenen Leistung eventuell wiederholen
- Ergebnisse durch Prüferin/Prüfer in Prüfkarte eintragen
- Unterlagen (einschließlich. Kopie der letzten Urkunde oder Prüfkarte) beim regional zuständigen Verband (Landes-, Kreis- oder Stadtsportbund) einreichen und beurkunden lassen
Abnahmemöglichkeiten
Die sportlichen Leistungen kann nur durch eine*n offiziell*e anerkannte*n Prüfer*in abgenommen und in die Prüfkarte dokumentiert werden. Offizielle Abnahmen für das Deutschen Sportabzeichen mit und ohne Behinderung finden beispielsweise statt im Rahmen
- der DOSB Sportabzeichen-Tour (Termin über den LSB Sachsen)
- der Sportabzeichen-Tage der Kreis- und Stadtsportbünde
- internen Veranstaltungen mit zugelassenen Prüfer*innen von Schulen, Förderschulen, Werkstätten, Behinderteneinrichtungen oder Sportvereinen
Informationen für Prüfer und Prüferinnen
Die Prüfberechtigung für das Sportabzeichen für Menschen ohne Behinderung gilt als Voraussetzung, um die Prüfberechtigung für das Sportabzeichen von Menschen mit Behinderung zu erhalten. Die Fortbildung für die Prüfberechtigung für das Sportabzeichen von Menschen mit Behinderung umfasst 8 Lerneinheiten. Sie wird durch den SBV oder einen anderen Landesverband angeboten.
Sonderregelung: Sonderschul-Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „Behindertensport“ können die Prüfberechtigung für das Sportabzeichen von Menschen mit Behinderung auf Antrag beim zuständigen Landessportbund erhalten.
Fortbildung “Prüfberechtigung für das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung”
Die aktuellen Termine sind im Lehrgangsplan des SBV zu finden.
Verlängerung der “Prüfberechtigung für das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung”
Die Prüfberechtigung für das Sportabzeichen mit Behinderung kann auf Antrag beim zuständigen Landessportbund verlängert werden. Für die Verlängerung ist die eine Online-Weiterbildung durchzuführen.
Alle Informationen für den Erwerb der Prüflizenzen sind auf der Internetseite des Landessportbund Sachsen einsehbar.
Sparkassen Sportabzeichenwettbewerb
Ausrichter für den Sportabzeichenwettbewerb der sächsischen Schulen sind der Ostdeutsche Sparkassenverband und der Landessportbund Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus. Ausrichter für die Sparkassen Sportabzeichenwettbewerbe der sächsischen Sportvereine und der Kreis-/Stadtsportbünde sind der Ostdeutsche Sparkassenverband und der Landessportbund Sachsen in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern.
Die Wettbewerbsauswertung erfolgt durch den Landessportbund Sachsen. Die Auszeichnung der jeweiligen Landessieger (Plätze 1-3) erfolgt in einem würdigen Rahmen.
Wettbewerb sächsischer Schulen: Teilnehmen können neben Grund- und Oberschulen, Gymnasien auch Förderschulen und berufsbildende Schulen.
Wettbewerb sächsischer Sportvereine: Es sind alle Vereine beteiligt, die Ihre Prüfkarten bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres eingereicht haben.
Wettbewerb der Kreis-/Stadtsportbünde
Ansprechpartner ist der Landessportbund Sachsen.

Lars Wittchen
Koordinator Behindertensport
