Spenden und Sponsoring
Sport FÜR und VON Menschen mit Behinderung – zum Spaß, zur Rehabilitation und im Wettkampf
Der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. (SBV) ist der gemeinnützige Landesverband für alle Behinderten- und Rehabilitationssportvereine in Sachsen. Zweck des Verbandes ist die Förderung des Sports behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen zur Erhaltung der Gesundheit und Steigerung der Leistungsfähigkeit sowie zur Integration in das gesellschaftliche Leben. Direkt im ehrenamtlich geführten SBV setzen sich täglich ~40 Menschen im Haupt- und im Ehrenamt für die Ziele, Aufgaben und Projekte des SBV ein. In den Vereinen des SBV sind über 38.000 Mitglieder organisiert.
Wir …
… beraten zum Sport für alle Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen und versuchen für jeden ein Angebot zu finden
… entwickeln zusammen mit Sportvereinen und -verbänden neue inklusive und spezifische Sportangebote
… veranstalten jährlich bis zu acht Landesmeisterschaften in verschiedenen Sportarten wie Para Schwimmen, Kegeln, Tischtennis, Goalball (Blindensportart) oder Rollstuhlbasketball
… fördern Vereine und Spielgemeinschaften bei sportlichen Unternehmungen wie Trainingslagern und Wettkampffahrten
… initiieren, fördern, veranstalten und begleiten nationale und internationale Turniere in Sachsen. Darunter den LE Cup im Sitzvolleyball, das Blindenfußballturnier, Rollstuhlrugby-Turniere, die Kurzbahnmeisterschaften im Schwimmen oder den Jugendländercup
… bilden jedes Jahr eine Vielzahl an Übungsleiter/-innen mit und ohne Beeinträchtigung für den Reha- und Behindertensport aus
… betreuen die leistungssportliche Entwicklung von Nachwuchsathlet/-innen bis zu den Paralympics
… verhelfen Sportler/-innen mit Behinderung zu einer hörbaren Stimme gegenüber der Politik, den Kostenträgern und anderen gesellschaftlichen Akteuren
… informieren über unsere Arbeit auf den verschiedensten Kanälen: Homepage, Verbandszeitschrift (digital), Facebook, Instagramm (Inklusionsprojekt)
Spendengelder werden ausschließlich nur für satzungsgemäße Zwecke ausgegeben und fließen damit in die Umsetzung der oben aufgezählten Aufgaben.