Eine Rehasportgruppe beim Üben mit Pezzibällen.
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Vergütungssätze Rehabilitationssport aller Kostenträger für 2026

Zwischenzeitlich liegen von allen Kostenträgern neue Vergütungssätze für den Rehabilitationssport ab 01.01.2026 vor.

Bei den Primärkrankenkassen in Sachsen lag die Steigerung entsprechend der Grundlohnsummenveränderung einheitlich bei 5,17% für alle zehn Abrechnungspositionen. 

Mit dem vdek (Verband der Ersatzkassen) wurde eine Erhöhung in der Spanne von 4,50 bis 5,17% erzielt. Die DVGU (Unfallversicherung) hat die Kostensätze des Verhandlungsergebnisses mit dem vdek übernommen. 

Die Deutsche Rentenversicherung Bund und RV Mitteldeutschland haben ihre Sätze um 4,00 % erhöht.

Insgesamt ist der SBV mit den Steigerungssätzen zufrieden, die deutlich über denen der vergangenen Jahre liegen. Uns ist aber auch bewusst, dass die Förderung für Rehabilitationssport im Wasser, infolge der gestiegenen Kosten für die Anmietung von Schwimmflächen, noch nicht überall kostendeckend ist. Dazu wird der SBV im Gespräch mit den Kostenträgern bleiben. 

Eine Übersicht aller gültigen Vergütungssätze sind unter dem Link hinterlegt.

Bei Rechnungslegung durch die Vereine sind die neuen Sätze eigenständig zu beachten, bei der Abrechnung über Abrechnungszentren sind die neuen Sätze automatisch hinterlegt.

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