SBV baut Schutz vor Gewalt im Sport in 2026 entscheidend aus.
In diesem Jahr wird der SBV den begonnenen Aufbau von Strukturen zum Schutz vor Gewalt im Sport weiter vorantreiben und festigen. Der bereits durch das Präsidium beschlossene Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt soll auf dem Verbandstag im Mai beschlossen und in der Satzung verankert werden. In der Satzung werden ebenfalls Verstöße, Verfahren und Sanktionsmöglichkeiten bei interpersoneller Gewalt aufgenommen. Gleichzeitig setzt der SBV weitere Maßnahmen zur Absicherung eines unbeschwerten Sporttreibens um. Darunter:
- Anpassung aller Ehrenamts-, Honorar- und Arbeitsverträge.
- Einführung/ Erweiterung von Feedbackbögen bei Lehrgängen, Trainingslagern und Wettkampffahrten
- Erweiterung des Ehrenkodex um Verhaltensregeln
Ansprechpartner/-innen mit Grundkenntnissen zu dem Thema gibt es bereits seit einigen Jahren im SBV. Die eintägigen Veranstaltungen werden in diesem Jahr auch wieder durch den LSB Sachsen angeboten.
Der Prozess der Analyse und Veränderung von Gewohnheiten und Verhalten zum Schutz vor Gewalt in all seinen Formen in Sport ist bereits fest etabliert. Der DOSB, Landessportbünde und Fachverbände widmen sich intensiv dem Thema und legen bspw. mit der Einführung des Save Sport Code die Grundlage für Veränderungen. In den kommenden Jahren wird der Ausbau zum Schutz von Gewalt zunehmend in die Landesfachverbände und Vereine Einzug halten. Dies wird der SBV als Fachverband begleiten und seine Vereine dabei unterstützen.
Warum das alles?
Der organisierte Vereinssport in Deutschland ist ein wundervolles System getragen von aufopferungsvoll engagierten Menschen. Es leistet Unglaubliches für die motorische und psychosoziale Entwicklungsförderung von Kindern, für die Integrations- und Inklusionsarbeit über alle Altersklassen, für die Sozialarbeit bei Jugendlichen, für den gesundheitlichen und sozialen Zusammenhalt von älteren Menschen und vieles mehr. Der Sport ist damit auch gleichsam ein Querschnitt durch unsere Gesellschaft, es gibt ganz viele großartige, einige nicht so tolle und ein paar gefährliche Menschen darin. Gefährlich für andere und für das System selbst. Es macht daher Sinn Strukturen zu schaffen, welche die Großartigen beschützt und die Gefährlichen aufzeigt.
Da nichts einfach Gut und Böse ist und sich auch nichts einfach darin einteilen lässt, müssen wir gemeinsam Abgrenzungen suchen und diskutieren. Was möchten wir und was nicht. Womit fängt das an, was wir nicht möchten? Was ist harmlos? Was ist noch harmlos, selbst wenn es jemand in böser Absicht macht. Was macht den Unterschied aus? Welches Verhalten sind wir bereit zu ändern, obwohl es nicht in böser Absicht ist? Wie können wir Opfer vor Täter/-innen schützen unabhängig davon, ob es um Gewalt oder Verleumdung geht?
Was bringt ein Schutzkonzept oder der Handlungsleidfaden zur Prävention und Intervention interpersonaler Gewalt (Link)
Schutzkonzepte wie der Handlungsleitfaden des SBV haben als Fokus alle Formen der Gewalt unter Menschen (interpersonal). Einseitige Gewalt wird fast immer aus einem Machtgefälle oder einer Abhängigkeit erzeugt, die sich oft und auch natürlicherweise zwischen Trainer/-in und Sportler/-in sowie zwischen Menschen mit und ohne Behinderung eben Starken und Schwächeren befinden. Schutzkonzepte setzen sich mit Voraussetzungen, Bedingungen und Situationen im Sport auseinandersetzen, die begünstigt durch ein Machtgefälle Gewalt hervorbringen könnten. Daraus sollen dann Verhaltensregeln und Maßnahmen hervorgehen, die explizit alle Beteiligten schützen und den Sport gleichsam umsetzbar lassen. Bei der Erstellung muss die Waage zwischen zusätzlichem Aufwand und Schutzwirkung immer wieder diskutiert werden. Ein Kernergebnis im SBV sind die Verhaltensregeln (siehe unten).
Der Interventionsteil beschäftigt sich zum einen mit Kontrollfunktionen, die einfach und anonym ermöglichen Rückmeldungen zu Erlebtem zu geben. Der größere Teil setzt sich mit der Frage auseinander, wie eine angemessene Reaktion aussieht, wenn über einen Vorfall von Gewalt berichtet wird. Aufgrund der Komplexität werden hier möglichst viele Eventualitäten in Betracht gezogen und die Voraussetzungen für die unterschiedlichsten Reaktionen geschaffen um bei Bedarf auch passend handeln zu können. Bedingt durch die Sportart und die Vereinsstruktur können im Detail sehr unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden. Eine vereinsinterne Diskussion darüber ist notwendig und wird am besten durch eine ausgebildete Ansprechperson geführt.
Der Handlungsleitfaden des SBV ist HIER zu finden, wie auch viele weitere Materialien und Informationen zu dem Thema.
Verhaltensregeln
Auf Basis der „Empfehlungen für Verhaltensregeln für Sportvereine zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ (DSJ 2020) gelten folgende Verhaltensregeln bei allen Veranstaltungen des SBV. Die Verhaltensregeln bilden die Grundlage für den Umgang miteinander. Sie garantieren Schutz und sollen Vertrauen untereinander schaffen.
1. Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
- Sprache, die sexuelle Inhalte transportiert und/oder sich negativ auf das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung bezieht, ist zu unterlassen.
- Äußerungen zur körperlichen Erscheinung und zum Aussehen sind zu unterlassen.
2. Notwendige und transparente körperlichen Kontakte
- Methoden der Hilfestellung sind fachlich korrekt und werden im Vorfeld transparent kommuniziert.
- Berührungen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Sport stehen, sind zu unterlassen.
- Körperliche Kontakte (z. B. in den Arm nehmen) müssen von den Sportler/-innen ausgehen, im Mindesten gewünscht und angebracht sein und dürfen nicht Überhand nehmen.
3. Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
- Bei Einzeltrainings wird das „Sechs-Augen-Prinzip“ oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d. h. es ist eine weitere Person anwesend oder alle Türen sind bis zur Eingangstür offen zu lassen (öffentlich einsehbar).
- Angehörigen ist es regelmäßig gestattet bei Spielen und Trainings zuzusehen.
4. Einzelne Sportler/-innen werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
- Sportler/-innen dürfen nicht im Privatbereich des Betreuers bzw. der Betreuerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) übernachten und einzelne Sportler/-innen sollten nicht in den Privatbereich mitgenommen werden.
5. Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen
- Es werden keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einer/-m weiteren Mitarbeiter/-in abgesprochen sind.
- Dass einzelne Sportler/-innen immer wieder für bestimmte Aktionen ausgewählt werden und besondere Zuwendungen und Bevorzugungen erhalten, ist zu vermeiden.
6. Kein Duschen und Übernachten
- Es wird nicht mit Sportler/-innen geduscht (ggf. als letzte Person die Dusche nutzen).
- Sollte es organisatorisch unumgänglich und notwendig sein auch von gemeinsamen Duschsituationen Gebrauch zu machen, sind alle beteiligten Sportler/-innen, Eltern und Betreuer/-innen vorab zu informieren und bei Bedarf muss jedem die Möglichkeit gegeben werden sich der Situation zu entziehen.
- Umkleidekabinen/Zimmer werden erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten.
- Es wird nicht mit Sportler/-innen in gleichen Räumen übernachtet. Übernachtungen im Rahmen von Sportveranstaltungen sind in getrennten Räumlichkeiten in der Regel mit mindestens zwei erwachsenen Betreuer/-innen umzusetzen.
7. Keine Geheimnisse mit Kindern
- Es werden keine „Geheimnisse“ mit Kindern und Jugendlichen geteilt, auch nicht in Chats, per E-Mail-Verkehr oder anderen Formen digitaler Kommunikation. Alle Absprachen/jegliche Kommunikation können/kann öffentlich gemacht werden.
- Vertrauliche Gespräche, die den Sport betreffen (bspw. Hygiene, Gesundheit, Unversehrtheit) müssen von dem/-r Sportler/-in ausgehen und der Rahmen wird von dem/-r Sportler/-in bestimmt. Bis zu einem Alter von 14 muss mindestens ein/-e weitere/-r Betreuer/-in oder die Eltern über das Gespräch informiert werden, auch wenn der Inhalt nicht benannt wird.
- Es werden keine privaten Online-Kontakte mit einzelnen Sportler/-innen abseits des Sports unterhalten. Bei teaminternen Gruppenchats müssen die Altersfreigaben zur Nutzung der Apps berücksichtigt werden. Angehörige werden zur Transparenz in die Gruppenchats mitaufgenommen.
8. Keine unwillentliche Verbreitung von Fotos und Videos
- Sportler/-innen dürfen nicht gegen ihr Einverständnis und ggf. das der Eltern/Erziehungsberechtigten fotografiert und im Internet präsentiert werden.
9. Keine sexuellen Beziehungen zw. Betreuer/-innen und Sportler/-innen unter 18 J.
- Besteht oder entwickelt sich (dennoch) eine beidseitig einvernehmliche sexuelle Beziehung innerhalb der legitimen Altersgrenzen, ist dies direkt im Verein offenzulegen und ggf. die Trainingsgruppe zu wechseln.
- Betreuer/-innen grenzen sich deutlich und transparent ab, wenn Sportler/-innen für sie „schwärmen“ oder eine enge Beziehung eingehen möchten.
Zusätzliche Informationen