Bildquelle: Ralf Kuckuck

Förderung der Deutschen Stiftung Engagement und Ehrenamt (DSEE)

  • 100x100 Digital 

Ein besonderer Fokus des Programms liegt auf einem ganzheitlichen und nachhaltigen Entwicklungsprozess innerhalb der Organisation. Digitalisierung bedeutet nicht nur die Einführung einer neuen Software.

Damit sich langfristig funktionierende Strukturen und Prozesse rund um technische Lösungen etablieren, unterstützt 100xDigital alle teilnehmenden Organisationen intensiv bei den einzelnen Schritten auf dem Weg der Digitalisierung. Dazu zählen Fort- und Weiterbildungen, die Unterstützung durch eine Prozessbegleitung und Beratung durch Digitalexpertinnen und Experten.

Antragszeitraum: 06.-26. Juni 2024

Fördervolumen: bis zu 20.000€, Eigenanteil erforderlich

Durchführungs-/Umsetzungszeitraum: 2025 (ab Erhalt Bescheid)

Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen. Es werden sowohl rein ehrenamtlich geführte Organisationen unterstützt als auch Organisationen mit maximal 20 hauptamtlichen Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalent).

Weitere Informationen: 100xDigital - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)

 

  • Mikroförderung  

Eure Ehrenamtlichen brauchen eine extra Portion Anerkennung? Ihr habt eine gute Idee, um mehr Ehrenamtliche für eure Initiative zu gewinnen? Ihr wollt endlich diese Fortbildung machen und eure Vereinsarbeit auf sichere Füße stellen? Dazu braucht ihr nicht viel, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht?

Hinweis: im Fokus stehen strukturschwache und ländliche Räume. 

Ob die Region gemäß Förderkriterien strukturschwach oder ländlich ist, kann hier geprüft werden: plz-suche - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)

Antragszeitraum: fortlaufend

Fördervolumen: bis zu 2.500€, maximal 90% der Gesamtkosten. Eigenanteil kann als Geldleistung oder Eigenleistung erbracht werden.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. 

Weitere Informationen: Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de)

Zusätzliche Informationen

Datum
Kategorie
News Aktuelles(allgemein)