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Eine Rehasportgruppe macht eine Übung mit dem Pezziball. Foto: picture alliance / DBS
Rehasport mit dem Pezziball. Foto: picture alliance / DBS

Genehmigungsverzicht für Verordnungen von Rehabilitationssport

Die Anzahl der Kostenträger, die für den Rehabilitationssport einen Genehmigungsverzicht mit den Behindertensportverbänden vereinbart haben, ist seit 2023 sprunghaft gestiegen. Aktuell gilt der Genehmigungsverzicht für folgende Kostenträger: IKK Südwest, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, AOK Nordost, AOK Bayern, AOK Baden-Württemberg und weitere 6 BKK`s.

Der Genehmigungsverzicht bedeutet, dass die versicherte Person mit seiner vom Arzt ausgestellten Verordnung (Muster 56) nicht mehr zur Krankenkasse gehen muss, um sich diese bewilligen zu lassen. Mit der Verordnung vom Arzt können die Betroffenen sich direkt an einen Rehabilitationssportverein wenden und zeitnah mit dem Training beginnen. Diese Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem allgemeinen Bürokratieabbau im Gesundheitswesen.

Für die Sportvereine entsteht die Notwendigkeit, die Verordnung auf Richtigkeit zu prüfen. Sie müssen kontrollieren, ob die Diagnose und die geforderten Felder entsprechend der Vordruckerläuterung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) richtig ausgefüllt sind. Der Zeitraum des Beginns des Rehabilitationssports nach Ausstellung durch den Arzt ist mit einzelnen Krankenkassen unterschiedlich vereinbart. Zum Beispiel müssen Versicherte der AOK Bayern innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung mit dem Rehasport-Training beginnen, AOK Baden-Württemberg innerhalb von 12 Wochen.

Durch die Nähe zu Bayern, Hessen und Brandenburg ist es möglich, dass auch Versicherte der AOK, IKK oder BKK zu unseren Vereinen in Sachsen kommen, für die der Genehmigungsverzicht bereits gilt.

Die Erst- und Folgeverordnungen können dann ohne Genehmigung und nach Prüfung des ordnungsgemäßen Ausfüllens durch den Arzt entsprechend angenommen werden. Bei Unsicherheit wendet euch bitte an den SBV, wir helfen euch weiter.

Liste aller Kostenträger mit Genehmigungsverzicht (Stand Juli 2024)

  • IKK Südwest: ab 01.05.2017 
  • AOK Hessen: ab 01.04.2018
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: ab 01.08.2019 
  • AOK Nordost: ab 01.07.2023 – 
  • AOK Bayern: ab 01.01.2024
  • AOK Baden-Württemberg: ab 01.01.2024 
  • BKK Pronova: ab 01.04.2021 
  • BKK Mercedes Benz (ehemals Daimler): ab 01.08.2022 
  • BKK R+V: ab 01.03.2023 
  • BKK PFAFF: ab 01.04.2023 
  • BKK energie: ab 01.05.2023 
  • BKK Freudenberg: ab 01.04.2024 
  • BKK ZF & Partner: ab 01.04.2024 
  • BKK VerbundPlus: ab 01.06.2024

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