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Förderung im Rehasport
Grundlage der Förderung ist §13 der Finanzordnung. Einzureichen sind der ausgefüllte Antrag, das ausgefüllte Formblatt für den Angebotsvergleich sowie die Angebote selbst.
Eine Förderung kann je Mitgliedsverein höchstens mit einem Antrag alle zwei Jahre erfolgen.
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Datum
Kategorie
Aktuelles(allgemein)
Rehasport