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SBV-Förderung Para Sport: Antragsfristen beachten
Bis zum 31. Oktober 2024 sind die Anträge für die Sport-Förderung für das Folgejahr (also jetzt das Jahr 2025) einzureichen. Die Anträge können dieses Jahr per E-Mail (lars.wittchen@behindertensport-sachsen.de) eingereicht werden. Die Vorlagen finden Sie auf der Homepage des SBV im Bereich „Hilfe und Kontakt“ unter dem Reiter „Förderungen und Anträge“ (HIER).
Um folgende Anträge geht es:
- Förderanträge an SBV auf Bezuschussung Reise- und Übernachtungskosten
- Förderanträge an SBV für vereinsübergreifende Sportveranstaltungen/Sportfeste/Spielfeste
- Landeskader (jährliche Beantragung notwendig; die Datenschutzerklärung muss unterschrieben werden)
- die Talentstützpunkte (jährliche Beantragung notwendig; Achtung Formular nur beim SBV-Sportkoordinator Lars Wittchen erhältlich; ein Kurzkonzept ist einzureichen)
- Anträge für die Stützpunkteförderung (Talent- und Landesstützpunkte
Bei den Reise- und Übernachtungskosten ist dem SBV bewusst, dass die meisten Termine im Para Sport zur Antragsfrist nicht bekannt sind. Stellen Sie die Anträge trotzdem und versehen Sie das Veranstaltungsdatum mit „tba“ (to be announced).
Zusätzliche Informationen