Kooperationsvereinbarung 2024 mit dem LVS/PR zu Anerkennung von Fortbildungen für die Lizenzverlängerung
Für die Verlängerung einer Übungsleiter B-Lizenz - Sport in Rehabilitation sind innerhalb des Gültigkeitszeitraumes Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten nachzuweisen.
Im Sinne einer Vereinfachung für die Übungsleiter*innen und zur Ergänzung des umfangreichen und abwechslungsreichen Angebots im SBV-Lehrgangsplan 2024 wurde die Kooperationsvereinbarung mit dem Landesverband Sachsen für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen e.V. (LVS/PR) verlängert. Nach inhaltlicher Prüfung der Lehrgänge werden folgende Kurse (siehe Anhang) den Fortbildungen des SBV für das Jahr 2024 gleichgesetzt und erhalten eine vollumfängliche und -inhaltliche Anerkennung bei der Lizenzverlängerung in den Profilen.
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