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Rehabilitationssport im SBV

Rehabilitationssportgruppe
Rehabilitationssportgruppe

„Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports ganzheitlich auf Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronisch kranke Menschen ein. Er ist auf Art und Schwere und den körperlichen Allgemeinzustand der Betroffenen abgestimmt." (vgl. 2.3. Rahmenvereinbarung)

Diese gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bietet der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (SBV) über seine Vereine in anerkannten Gruppen allen Menschen mit oder mit drohender Behinderung an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin/den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung festgelegt.

Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Im Rehabilitationssport ist es wichtig, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken und die trainierenden Personen zu einem langfristigen, selbstständigen Bewegungstraining zu motivieren.

Weg zur Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 (früher § 44) SGB IX

Voraussetzung für die Anerkennung von Rehabilitationssportgruppen ist zunächst die Mitgliedschaft des jeweiligen Vereines im SBV.
Liegt diese vor, kann der Verein entsprechende Unterlagen zur Prüfung beim SBV einreichen.

Dazu benötigt der SBV folgende Antragsformulare auf Anerkennung als Leistungserbringer von Rehabilitationssport nach § 64 (früher § 44) SGB IX:

Mit der Einreichung der Unterlagen ist ab 01.01.2019 eine Gebühr in Höhe von 50 € fällig und an den SBV nach Rechnungserhalt zu überweisen.

Nach Prüfung der Antragsformalitäten und Zahlungseingang erfolgt ein Zulassungsgespräch im jeweiligen Verein. Im Falle der Anerkennung erhalten die Rehasportgruppen das Zertifikat "Rehasportgruppe - anerkannt + zertifiziert" (5,00 € pro Zertifikat) und werden auf der Internetseite des SBV für die Bewilligung durch die Kostenträger (Krankenkassen und Rentenversicherung) freigeschaltet.

Dr. Detlev Günz
Vizepräsident Rehabilitationssport

Designbild: Behindertensport Sprinter