Mitgliedschaft im SBV

Mitglied im SBV können alle Vereine werden, die sich im Inklusions-, Rehabilitations-, Behinderten- oder Gesundheitssport engagieren möchten. Der SBV ist von seinen Mitgliedern gegründet worden mit der Aufgabe die Interessen der Vereine und der Menschen mit Behinderung auf Landesebene wahrzunehmen sowie dort wo es nötig ist zu unterstützen.

Zu den Anträgen und Ordnungen

Verbandsmitteilungen des SBV

Aktuelle Informationen zum Rehabilitationssport

Neues Genehmigungsverfahren KKH

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat über ihr aktuelles Genehmigungsverfahren für den Rehabilitationssport informiert. Die KKH prüft mittels Muster 56 beantragte Leistungen auf Rehabilitationssport weiterhin, notieren jedoch die Genehmigung nicht mehr auf der Verordnung Muster 56 direkt, sondern verwenden hierfür ein separates Genehmigungsschreiben (Beispiel siehe Anhang 1). Dieses Genehmigungsschreiben enthält alle für die Abrechnung benötigten Informationen und ist der Abrechnung zwingend beizufügen. Der Abrechnungsdienstleister der KKH ist in die Verfahrensumstellung eingebunden. Die KKH informieren diesen ebenfalls über ausgesprochene Genehmigungen. Bei der Abrechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben wird der Abrechnungsdienstleister die Informationen zusammenführen und die Abrechnungen prüfen können. 

Die ärztliche Verordnung bringen die Teilnehmer*innen weiterhin mit in die Gruppen – entweder im Original (bei digitaler Beantragung) oder als Nachdruck aus dem digitalen Archiv (wenn das Original eingereicht wurde). Der Nachdruck aus der digitalen Akte entspricht dem Original. So können die relevanten medizinischen Informationen für die Auswahl der Übungen wie gewohnt der Verordnung entnommen und evtl. Rücksprache mit den Ausstellern der Verordnung gehalten werden.

 

Erhöhung der Vergütungssätze DRV Mitteldeutschland rückwirkend zum 01.01.2024

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV MD) passt rückwirkend zum  01. Januar 2024 die Vergütungssätze im Rehabilitationssport an (Anlage 2). 

 

Durchführungsvereinbarung Rehabilitationssport mit dem vdek

Im Januar dieses Jahres berichteten wir über die Erhöhung der Vergütungssätze des vdeks. Nun übersenden wir Ihnen noch die allseits unterzeichnete Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem vdek, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist (Anlage 3).

 

Alle derzeit gültigen Vergütungssätze sind in der Anlage 2 sowie auf der Webseite des SBV unter der Rubrik Rehabilitationssport – Dokumente – Sonstige Dokumente einsehbar.

Zusätzliche Informationen

Datum
Kategorie
Verbandsmitteilungen Rehasport

Online-Verwaltung Rehasportgruppen

Der SBV bietet seinen Mitgliedsvereinen, welche Rehabilitationssport anbieten, eine Online-Verwaltung. Dazu können alle vom SBV zertifizierten und anerkannten Rehasportvereine per Post die Information und die persönlichen Login-Daten zur Online-Verwaltung erhalten. Neue Mitgliedsvereine müssen bei Erstzertifizierung die notwendigen Formulare (Infoblatt, E, AN, AP, M) per Post oder Email einreichen. Nach erfolgreicher Zulassung und dazugehörigem Gespräch vor Ort erhält der Verein seine persönlichen Login-Daten schriftlich. 

https://anmeldung.behindertensport-sachsen.de/reha/login.jsp

Welche Funktionen sind nun für den Verein möglich?

Der Verein kann sich jederzeit einloggen und jegliche Änderungen in bestehenden Gruppen durchführen. Des Weiteren können Übungsleiter ausgetauscht bzw. neu hinzugefügt werden. Weiterhin ist es möglich neue Gruppen anzumelden sowie die Teilnehmerzahl bei entsprechender Raumgröße auf maximal 18 (bei allgemeinen Rehasport) zu erhöhen. Zusätzlich kann die Rezertifizierung problemlos durchgeführt und natürlich alte Gruppen gelöscht werden.

Zu beachten ist, dass die Kontaktdaten vom Verein in der Online-Verwaltung nicht zu verändern sind. Diese sind immer schriftlich an den SBV mitzuteilen.

Welche Unterlagen werden dennoch vom SBV benötigt?

Bei der Erhöhung der Teilnehmerzahl wird weiterhin das Formular TN benötigt, welches jedoch gleich über die Online-Verwaltung hochgeladen werden kann. Das Gleiche gilt für Fotos von neuen Räumlichkeiten. Sollten neue Übungsleiter gemeldet werden, kann über die Datenbank die Lizenznummer eingetragen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Kopie der Lizenz (sollte sie nicht vom SBV ausgestellt sein) zusätzlich per Email an die Koordinatorin Rehabilitationssport gesendet werden muss.

Wie erhält der Verein aktuelle Gruppenzertifikate?

Werden die Angaben vom Verein in der Online-Verwaltung gespeichert und somit bestätigt, erhält die Koordinatorin Rehasport im SBV die Meldung in der Datenbank. Nach Prüfung der Angaben und bei Richtigkeit werden die Meldungen übernommen und per Email bestätigt. Nach Erhalt der Bestätigung besteht die Möglichkeit die aktuellen Gruppenzertifikate in der Online-Verwaltung auszudrucken.

Mitgliedschaft im SBV

Ordentliches Mitglied im SBV können Behinderten-, Versehrten-, Rehabilitations- und Gesundheitssportvereine sowie alle anderen Sportvereine mit offenem Bekenntnis zum inklusiven Sport werden. 

Alle Mitglieder erkennen automatisch mit der Mitgliedschaft die Satzung sowie die Ordnungen des SBV an und bekennen sich uneingeschränkt zu den in §2  der Satzung aufgeführten Grundsätzen.

Zudem können Abteilungen von Sportvereinen mit vorher genannter Ausrichtung Mitglied werden. Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zur Förderung des Sports seitens des Finanzamtes, der Status als eingetragener Verein und die Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen e. V.

Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden, die an der Förderung des Behinderten-, Versehrten- und Rehabilitations-, Inklusions- und Gesundheitssportes interessiert sind.

Die Zugehörigkeit zum SBV erlischt unter anderem durch Austritt, der dem Präsidium schriftlich zum 30.06. oder zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten erklärt werden muss.