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Nachrichten und Informationen zum Rehasport

Aktuelle Informationen zum Rehabilitationssport

Neues Genehmigungsverfahren KKH

Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat über ihr aktuelles Genehmigungsverfahren für den Rehabilitationssport informiert. Die KKH prüft mittels Muster 56 beantragte Leistungen auf Rehabilitationssport weiterhin, notieren jedoch die Genehmigung nicht mehr auf der Verordnung Muster 56 direkt, sondern verwenden hierfür ein separates Genehmigungsschreiben (Beispiel siehe Anhang 1). Dieses Genehmigungsschreiben enthält alle für die Abrechnung benötigten Informationen und ist der Abrechnung zwingend beizufügen. Der Abrechnungsdienstleister der KKH ist in die Verfahrensumstellung eingebunden. Die KKH informieren diesen ebenfalls über ausgesprochene Genehmigungen. Bei der Abrechnung zusammen mit dem Genehmigungsschreiben wird der Abrechnungsdienstleister die Informationen zusammenführen und die Abrechnungen prüfen können. 

Die ärztliche Verordnung bringen die Teilnehmer*innen weiterhin mit in die Gruppen – entweder im Original (bei digitaler Beantragung) oder als Nachdruck aus dem digitalen Archiv (wenn das Original eingereicht wurde). Der Nachdruck aus der digitalen Akte entspricht dem Original. So können die relevanten medizinischen Informationen für die Auswahl der Übungen wie gewohnt der Verordnung entnommen und evtl. Rücksprache mit den Ausstellern der Verordnung gehalten werden.

 

Erhöhung der Vergütungssätze DRV Mitteldeutschland rückwirkend zum 01.01.2024

Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV MD) passt rückwirkend zum  01. Januar 2024 die Vergütungssätze im Rehabilitationssport an (Anlage 2). 

 

Durchführungsvereinbarung Rehabilitationssport mit dem vdek

Im Januar dieses Jahres berichteten wir über die Erhöhung der Vergütungssätze des vdeks. Nun übersenden wir Ihnen noch die allseits unterzeichnete Vereinbarung zur Durchführung und Finanzierung des Rehabilitationssports mit dem vdek, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist (Anlage 3).

 

Alle derzeit gültigen Vergütungssätze sind in der Anlage 2 sowie auf der Webseite des SBV unter der Rubrik Rehabilitationssport – Dokumente – Sonstige Dokumente einsehbar.

Zusätzliche Informationen

Datum
Kategorie
Verbandsmitteilungen Rehasport

Rehabilitationssport im SBV

“Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports, sportlich ausgerichteter Spiele und bewegungstherapeutischer Inhalte ganzheitlich auf die Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen …” (vgl. 2.3. Rahmenvereinbarung).

Diese gesetzlich definierte Leistung „Rehabilitationssport“ bietet der Sächsische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (SBV) über seine Vereine in anerkannten Gruppen allen Menschen mit oder mit drohender Behinderung an. Die Qualität in den Sportgruppen wird durch die betreuende Ärztin/den betreuenden Arzt und die qualifizierte Übungsleiterin/den qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Die Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand einer ärztlichen Verordnung festgelegt.

Rehabilitationssport bietet Ihnen die Möglichkeit gemeinsam mit anderen durch Bewegung, Spiel und Sport ihre Bewegungsfähigkeit zu verbessern, den Verlauf von Krankheiten positiv zu beeinflussen und damit wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Im Rehabilitationssport ist es wichtig, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken und die trainierenden Personen zu einem langfristigen, selbstständigen Bewegungstraining zu motivieren.

Wo ist mein Sport? - Angebotssuche

Angebote der SBV-Vereine

Hier sind alle Angebote der Mitgliedsvereine des SBV e. V. aufgelistet. Sie sind geordnet nach ihrer Nummerierung im SBV. Über der Liste finden Sie eine Suchmaske mit der nach verschiedenen Kriterien gesucht werden kann.

Vereinskontakte

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Die digitale Landkarte zeigt alle Rehasportangebote in Deutschland. Durch Filterfunktionen ist eine gezielte Umkreissuche möglich.

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Kontakt

Stefanie Eurich

Koordinatorin Rehabilitationssport

stefanie.eurich@behindertensport-sachsen.de

0341 23 10 66 12