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Para Tischtennis

Tischtennis ist schneller, als die Wissenschaft die Reaktionsgeschwindigkeit definiert. Umso bemerkenswerter ist die Leistung von Menschen, die trotz einer Behinderung den Plastikball streicheln. In Sachsen werden jedes Jahr in wechselnden Städten die Sachsenmeisterschaften im Para Tischtennis ausgerichtet.

Vertreten wird die Sportart im SBV durch den Fachwart Steffen Schreiter.

Kontakt: steffentischtennis@web.de

Para Tischtennis Struktur im Wettkampfsport

SBV/DBS Veranstaltungen

Mitglieder im SBV können an den SBV-Landesmeisterschaften (alle Wettkampfklassen) sowie an den Deutschen Meisterschaften, die der Deutsche Behindertensportverband (DBS) veranstaltet, teilnehmen. Der DBS veranstaltet folgende Deutsche Meisterschaften:

  • Deutsche Meisterschaft der WK 6 bis WK 10 & AB
  • Deutsche Meisterschaft WK 11
  • Deutsche Mannschaftsmeisterschaft (DMM / beinhaltet WK 6 bis WK 11 & AB)
  • Deutsche Jugendmeisterschaft (DJM / alle Wettkampfklassen)
  • Jugend-Länder-Cup (alle Wettkampfklassen)
  • Deutsche Seniorenmeisterschaft (WK 6-10, AB; für Menschen, die im laufenden Jahr 40 Jahre alt werden)


DRS Veranstaltungen

Für die sitzenden Wettkampfklassen veranstaltet der Deutsche Rollstuhlsportverband (DRS) eigene Bundesligen, Ranglistenturniere und die Deutschen Meisterschaften. Teilnahmevoraussetzung ist die Mitgliedschaft des Vereins im DRS.

Sachsenmeisterschaften (LM)

Die LM veranstaltet der SBV und wird durch einen Mitgliedsverein ausgerichtet. Die LM findet jährlich im Januar oder Februar statt.

Teilnahmeberechtigung (SBV/STTV)
Startberechtigt sind Sportler*innen die:

  • eine Allgemeine Behinderung (AB) von mindestens 20 Grad einer Behinderung nachweisen können (Wettkampfklasse AB)
  • eine körperliche Behinderung haben (Wettkampfklasse 1 bis 10)
  • eine geistige Behinderung haben (Wettkampfklasse 11)

Die Sportler*innen müssen Mitglied einem Mitgliedsverein des Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes (SBV) oder des Sächsischen Tischtennis-Verbandes (STTV) sein.

Sporttauglichkeit

Im Behindertensport ist der Nachweis einer Sporttauglichkeit bei jeder Veranstaltung zu erbringen. Diese Regelung wird bei der Sachsenmeisterschaft auf alle Sportler*innen angewendet. Alle Nachweise dürfen am Tag der Veranstaltung nicht älter als 12 Monate sein. Der Nachweis ist mittels des DBS Sport-Gesundheits-Passes oder des DRS-Sporttauglichkeitsformulars am Tag der Veranstaltung vorzuzeigen. Die DBS-Sport-Gesundheits-Pässe sind kostenlos bei*m der*die Sportkoordinatorin des SBV erhältlich.

Grundlegendes Austragungssystem

Im Einzelwettbewerb wird eine Wettkampfklasse (WK) gespielt, wenn mindestens 4 Sportler*innen spielbereit sind. Bei 4-5 Sportler*innen einer WK wird in einer Gruppe gespielt.
Ab 6 Sportler*innen wird in 2 oder mehr Gruppen gespielt. Dies gilt für alle WK.
Sind weniger als 4 Sportler*innen in einer WK, so werden WK zusammengelegt bis eine Teilnehmerzahl von 4 oder mehr erreicht wird.
Die Doppelkonkurrenz wird nach Möglichkeit in den Wettkampfklassen 1 bis 5 und Wettkampfklassen 6 bis 11/AB gespielt. Sollte in der Wettkampfklasse AB mehr als 8 Doppel melden, so wird ein eigener Doppelwettbewerb durchgeführt.
Die Doppel werden im einfachen KO-System ausgespielt.

LM als Qualifikationswettbewerb für die DM des DBS

Dem SBV stehen grundsätzlich 2 Startplätze in den Wettkampfklassen (WK) 6-10, WK 11 und AB zu. Je nach Ausschreibung wird auf Bundesebene jedoch auf die Begrenzung verzichtet. An der DM sind nur Sportler*innen teilnahmeberechtigt, die Mitglied in einem SBV-Verein sind. Die Qualifizierung zur DM in den Wettkampfklassen 1-5 findet über den Deutschen Rollstuhlverband (DRS) statt.Sportler*innen die ausschließlich in einem STTV-Verein Mitglied sind, können sich nicht für DMs vom DBS oder DRS qualifizieren.

Doping

Die Veranstaltung unterliegt dem Anti-Doping-Code des DBS. Doping ist nach den Bestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS-NPC) verboten.

Es gelten der Anti–Doping Code des DBS sowie die Regelwerke der WADA, der NADA und bei Internationalen Veranstaltungen die Anti-Doping-Regelwerke des betreffenden Internationalen Sportfachverbandes (gesamt: Anti-Doping-Regelwerke).

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der*die Teilnehmer*in die Anti–Doping Regelwerke in ihrer jeweils gültigen Fassung an (abrufbar unter www.dbs-npc.de).

Dopingkontrollen können stichprobenartig durchgeführt werden.

Mit der Abgabe der Meldung zur Veranstaltung erkennt der*die Teilnehmer*in für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Anti-Doping-Regelwerken die Zuständigkeit der NADA für das Ergebnismanagementverfahren und das Disziplinarverfahren gem. NADA-Code und die Zuständigkeit des Deutschen Sportschiedsgerichts bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit in Köln für ein streitiges Verfahren in 1. Instanz, auch für den einstweiligen Rechtsschutz, gem. der DIS-Sportschiedsgerichtsordnung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges an.

Jede*r Teilnehmer*in ist selbst dafür verantwortlich, bei der therapeutisch notwendigen Einnahme von dopingrelevanten Medikamenten, die auf der aktuellen WADA-Verbotsliste stehen, rechtzeitig eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) zu beantragen und eine gültige TUE / gültiges Attest bei einer Dopingkontrolle in Kopie abzugeben:

  • für Athleten ohne Testpoolzugehörigkeit gilt: vorlegen eines Nachweises bei ärztlich verordneten Medikamenten und deren Einnahme (ärztliches Attest mit Diagnose(n) in Kopie nicht älter als 12 Monate!),
  • für Athleten im NADA-Testpool (ATP, NTP oder RTP) gilt: die Einnahme verbotener, aber therapeutisch notwendiger Medikamente ist durch eine gültige med. Ausnahmegenehmigung (TUE) nachzuweisen.

Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten erteilt die NADA-Medikamentendatenbank unter www.nadamed.de Weitere Informationen zum TUE-Verfahren unter www.nada.de und unter www.dbs-npc.de (Rubrik Anti- Doping).

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an den zuständigen DBS-Sportarzt oder an das Referat Medizin / Anti-Doping im DBS.

Klassifizierung

Allgemeines

Im Para Tischtennis wird zwischen sitzende und stehende Wettkampfklassen unterschieden:

  • Sitzende Wettkampfklassen (WK): WK 1 bis WK 5
  • Stehende Wettkampfklassen: WK 6 bis WK 11 sowie AB (Allgemeine Behinderung)

Generell gilt: je niedriger die Wettkampfklasse, desto schwerer die Auswirkung der Behinderung auf das Tischtennisspiel. In der Wettkampfklasse 11 treten Menschen mit einer intellektuellen Beeinträchtigung gegeneinander an.

Ablauf der Klassifizierung

Stehende Wettkampfklassen (WK 6 bis WK 10; AB): Für eine Landesklassifizierung nehmen Sie bitte Kontakt zum Sportkoordinator des SBV auf. Eine nationale Klassifizierung findet im Vorfeld von Deutschen Meisterschaften statt. Hinweise zu Unterlagen finden sie HIER.

Stehende Wettkampfklassen (WK 11): Die Landesklassifizierung für Sportler*innen mit einer geistigen Behinderung findet über den*die Sportkoordinatorin des SBV statt. Die einzureichenden Unterlagen finden Sie HIER. Eine nationale Klassifizierung findet im Vorfeld der Deutschen Meisterschaft statt.

Sitzende Wettkampfklassen: Die Klassifizierung läuft über Abteilung Rollstuhltischtennis vom Deutschen Rollstuhlverband (DRS). Es findet einzig eine nationale Klassifizierung statt. Mit einem Sportgesundheitspass gilt es die Sportlizenz zu beantragen. Im Rahmen der ersten Teilnahme an einem vom DRS offiziell ausgeschriebenen Turnier findet die Klassifikation statt. Die Vereine werden im Vorfeld informiert. Weitere Informationen HIER.

Vereinswechsel

Den Vereinswechsel im Rahmen der Veranstaltungen des SBV/des DBS regeln die

  • DBS Sportordnung (§3 Startberechtigung nach Vereinswechsel)
  • Sportordnung der DBS-Abteilung Tischtennis (als Ergänzung zur Sportordnung des Deutschen Behindertensportverbandes)
  • Turnierordnung / Regeln der DBS-Abteilung Tischtennis
  • Richtlinien des DTTB (unterhalb der sechs höchsten Spielklassen, Abschnitt B, §4)

Offizielle Wechselfrist:

  • Einreichung bis 31.5.: Neue Spielberechtigung gilt ab 1. Juli
  • Einreichung vom 1. Juni bis 30. November: Neue Spielberechtigung ab 1. Januar


Einreichung Antrag des Vereinswechsels:
Der SBV-Mitgliedsverein reicht das Formular „Antrag auf Wechsel einer Spielberechtigung gemäß WO DTTB“ samt DBS Start-Pass und DBS-Sportgesundheits-Pass beim SBV ein; der SBV leitet den Antrag an den DBS weiter.

Hinweis: Der SBV bittet um formlose Information, wenn ein Sportler*in einen sächsischen Verein verlässt und in einen anderen Landesverband wechselt.

Formular und Ordnungen

Antragsformular "Antrag auf Wechsel einer Spielberechtigung gemäß WO DTTB"

DBS Sportordnung

Ergänzende Sportordnung der DBS-Abteilung Para Tischtennis

Ergänzende Turnierordnung der DBS-Abteilung Para Tischtennis

Wettspielordnung des DTTB

Aktive Vereine im Para Wettkampfsport

SG Adelsberg

TV Grün Weiß Bühlau

ESV Lok Chemnitz

USG Chemnitz

SG Versehrte Dresden

SV Eckartsberg

TuS Ebersdorf

TSV Elektronik Gornsdorf

Leipziger TTV "Leutzscher Füchse" 1990 e.V.

SG MoGoNo Leipzig

SV Rhinos Leipzig

TTV Radebeul

SSV Zschopau

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