Den Vereinswechsel im Sitzvolleyball regelt die DBS Sportordnung (§3 Startberechtigung nach Vereinswechsel) sowie die Turnierordnung der DBS Abteilung Sitzvolleyball (§5 Vereinswechsel).
Offizielle Wechselfrist: innerhalb von 3 Monaten nach den Deutschen Meisterschaften
Wechsel außerhalb der Wechselfrist: ist möglich, jedoch wird der*die Spieler*in dann für die nächste Deutsche Meisterschaft gesperrt.
Anzeige des Vereinswechsels: Ein Vereinswechsel und gegebenenfalls der Wechsel des 1. Wohnorts sind dem zuständigen Landesverband bzw. den beteiligten Landesverbänden und der zuständigen Abteilung schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular des SBV.
Formular und Ordnungen