Im Folgenden ist erklärt was die Änderungen beinhalten:
1. Veränderungen im Lizenzsystem
2. Onlineanmeldung in der Aus- und Fortbildung für Lehrgänge ab 2018
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) stellt bis Ende 2017 sein bisheriges Verfahren zur Ausstellung und Verlängerung von DOSB-Lizenzen auf ein onlinebasiertes System, das Lizenzmanagementsystem (kurz LiMS) um. Als Spitzenverband für den Sport von Menschen mit Behinderung im DOSB betrifft die Umstellung auch den Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS), seine Landesverbände und damit den SBV.
Alle in diesem Zusammenhang wichtigen Informationen, welche bereits ab Oktober 2017 beim SBV Umsetzung finden, werden im Folgenden näher erläutert.
Alle Übungsleiter erhalten demnach ab Oktober 2017 zweiseitig bedruckte Lizenzen in DIN-A4 Größe. Diese enthalten folgende Informationen: persönliche Angaben zum Antragsteller, Profilbereich, Datum der Erstausstellung, Gültigkeit und DOSB-Lizenznummer. Die Einreichung eines Passfotos ist dabei nicht mehr vorgesehen.
In Folge der webbasierten Umstellung entfällt der postalische Lizenzversand. Alle ab Oktober 2017 ausgestellten bzw. verlängerten Lizenzen werden als PDF (pro registrierter Lizenz eine PDF) per E-Mail an den Lizenzinhaber übermittelt. Einem schnellen und einfachen Ausdruck von zu Hause steht damit nichts mehr im Wege.
Mit Einführung des neuen Systems wird es auch zu Veränderungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer kommen. Demnach weisen die DOSB-Lizenzen bei Erstausstellung eine Gültigkeit von maximal 4 Jahren (Ausnahme DOSB-Lizenz Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Innere Medizin: 2 Jahre) ab Ausstellungsdatum auf. Die Lizenzen werden damit nicht mehr - wie bisher - bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.
Ab Oktober 2017 erfolgt eine Verlängerung der Lizenz(en) immer ausgehend vom Ende der Gültigkeitsdauer bis zum Quartalsende des jeweiligen Jahres (2 oder 4 Jahre). Die Ausstellung der Verlängerung kann frühestens zu Beginn des Quartals des Ablaufdatums erfolgen. Für jede Verlängerung wird ein Neudruck erstellt. Somit entfällt die Einreichung der Originallizenz. Findet im Quartal des Gültigkeitsablaufes oder davor keine Einreichung der Verlängerung statt, entsteht eine dokumentierte Lücke, für die keine gültige Lizenz besteht. Die Einreichung der Unterlagen auf Lizenzverlängerung kann, wie gehabt, nach Absolvierung der geforderten Fortbildungslehreinheiten erfolgen.
Erstausstellung am | Gültig bis | Fortbildung am | Verlängerung | Gültig bis |
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20.02.2018 | 19.02.2022 | 15.07.2019 | ab 01.01.2022 | 31.03.2026 |
Die DOSB-Lizenz wird gerechnet ab dem Ende der Gültigkeitsdauer, um maximal 4 Jahre bis zum Ende des jeweiligen Quartals verlängert. Die Ausstellung der neuen DOSB-Lizenz kann erst mit Beginn des Quartals, in welchem die Gültigkeit der Lizenz ausläuft, ausgestellt werden (siehe Bsp.: 01.01.2022). Die Unterlagen zur Lizenzverlängerung können mit Erfüllung der geforderten 15 Lehreinheiten (siehe Bsp.: ab 15.07.2019) zur Bearbeitung eingereicht werden.
Bisherige DOSB-Lizenzen (DIN-A5) behalten trotz des neuen Systems ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten Lizenzverlängerung werden diese gegen neue DOSB-Lizenzen ausgetauscht.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt nach aktuellen Datenschutzrichtlinien, auf deren Grundlage wurde eine Datenschutzvereinbarung zwischen dem DOSB und dem DBS geschlossen. Die personenbezogenen Daten (Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift, und E-Mailadresse) werden vom zuständigen Landes- oder Fachverband gespeichert, jedoch lediglich zum Zweck der Lizenzausstellung bzw. der Lizenzverlängerung an den DOSB weitergegeben.
Anmeldungen zu Aus- und Fortbildungslehrgängen 2018 erfolgen ausschließlich online über die SBV Homepage (www.behindertensport-sachsen.de). Für Restanmeldungen zu Veranstaltungen 2017 behält das bisherige Anmeldeprozedere (Übermittlung des Anmeldeformulars von der SBV Homepage an die Geschäftsstelle) bis zum Ende dieses Jahres seine Gültigkeit.
Die Rechnungsstellung für Lehrgänge 2018 richtet sich grundsätzlich an den/die Teilnehmer/in. In diesem Zusammenhang stellt der SBV für die Erstattung der Lehrgangskosten die Vorlage: "Antrag auf Kostenübernahme" zur Einreichung beim Mitgliedsverein zur Verfügung (SBV Homepage ->Aus- und Fortbildung ->Dokumente).
Der Lehrgangsplan 2018 ist ab Oktober auf der Homepage des SBV zu finden und wird in gedruckter Form der Verbandszeitschrift BiS 3-2017 beiliegen.