Kostensätze und Abrechnung
Die verhandelten Kostensätze mit dem vdek und dem DRV-MD können Sie der Anlage entnehmen. Bitte beachten Sie unbedingt die beiden folgenden Informationen! 1. Der Vertrag mit dem vdek enthält eine „Günstigkeitsklausel“. Diese beinhaltet, dass der vdek die Kostensätze zahlt, welche mit den Primärkassen verhandelt wurden, sofern diese unter den Kostensätzen des vdek liegen. Für die abrechnenden Vereine bedeutet dies, dass auch der vdek nur die mit den Primärkassen verhandelten Kostensätze zahlen wird. Überzahlungen wird der vdek aufgrund der „Günstigkeitsklausel“ zurückfordern. 2. Bereits abgerechnete Verordnungen aus 2016 können im Nachhinein nicht entsprechend der neu verhandelten Kostensätze aufgestockt werden. Für die abrechnenden Vereine bedeutet dies, wenn möglich mit den Abrechnungen aus 2016 zu warten bis die Verhandlungsergebnisse mit den Primärkassen durch den SBV veröffentlicht sind.
Vertragsinhalte
Gegenstand der Verhandlungen mit den Primärkassen war auch der Inhalt der Vereinbarung. Hier wird es voraussichtlich zu Veränderungen bei dem Einsatz der IK-Nummern und dem Einsatz von digitalisierten Unterschriften kommen. Der SBV wird nach Abschluss der Verhandlungen darüber informieren. Es wird keine Veränderungen bei den Teilnahmebestätigungen geben.