Bei der Erstzulassung eines Vereines als Leistungserbringer von Rehabilitationssport werden weniger Formulare benötigt. Dem Infoblatt zur Anerkennung sind lediglich die Formulare E (Erklärung zur Anerkennung), AN (Anerkennung für die Gruppe) und AP (Angaben zum Ansprechpartner) beizulegen. Die Formulare ÜL (Angaben zum Übungsleiter) und M (Angaben zum betreuenden Arzt) müssen im Verein ausgefüllt hinterlegt und bei Anfrage des SBV vorzeigbar sein. Bei Beantragung weiterer Rehabilitationssportgruppen ist weiterhin nur das Formular AN auszufüllen.
Zusätzlich hat sich das Infoblatt zur Anerkennung als Leistungserbringer beim SBV geändert. Nicht nur die Formulare wurden hierbei ausgetauscht, sondern der Extrapunkt bezüglich der Verfahrensweise mit Beschwerden bzw. Vertragsverstößen ist hinzugekommen.
Alle neuen Formulare sind der Mail zur Verbandsmitteilung beigefügt und auf der Homepage des SBV unter Rehabilitationssport/Dokumente hinterlegt.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Katja Eichler unter der Telefonnummer 0341-23106612 oder per E-Mail katja.eichler@behindertensport-sachsen.de gerne zur Verfügung.