Der SBV möchte die Entwicklung der Qualität und des Angebotsspektrums in seinen Mitgliedsvereinen unterstützen. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium eine neue Fördermöglichkeit geschaffen, die allen ordentlichen Mitgliedern zur Verfügung steht.
Nach dem neu beschlossenen §13 der Finanzordnung können Mitgliedsvereine Direktanträge auf Bezuschussung von „notwendigen Materialien zur Durchführung des Trainings im Verein beantragen. Die Beantragung muss mittels eines Formblattes schriftlich beim SBV eingereicht werden. Dazu müssen drei Vergleichsangebote zu den Materialien durch den beantragenden Verein vorgelegt werden.“ Das Formblatt finden Sie im Anhang der Verbandsmitteilung sowie eine Vorlage für den Vergleich der Angebote. Die Förderung erfolgt durch eine Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Höchstgrenze von 500,00€. Bei bewilligtem Antrag wird danach der fehlende Betrag zu Finanzierung bis 500,00€ vom SBV übernommen.
Weg der Beantragung und Anschaffung:
- Einholung von 3 vergleichbaren Angeboten die in Frage kommen.
- Entscheidung für 1 Angebot (siehe Vorlage Angebotsauswertung)
- Begründung der Entscheidung anhand von: Qualität, Preis, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst und Lieferzeitpunkt
- Finanzierung: Wieviel kann der Verein, Partner oder Sponsoren aufbringen? Wieviel Geld soll beim SBV beantragt werden? (siehe Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von Materialien)
Die folgenden Unterlagen schicken Sie dann an den SBV:
- ausgefülltes Antragsformular
- 3 Vergleichsangebote der Anbieter (Kopie reicht)
- Angebotsauswertung
Über den Antrag wird in der nächsten Präsidiumssitzung entschieden. Danach bekommen Sie eine Rückinformation.
Nach dem Kauf muss die Rechnung durch den Verein beglichen und dann im Original zum SBV geschickt werden mit der Bitte um Auszahlung des zugesagten Betrages. Zuletzt bestätigen Sie den Eingang des Förderbetrages und bekommen die Rechnung wieder zurück.
Für Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.