Deutsche Rentenversicherung Bund
Die Deutsche Rentenversicherung Bund verlängert die Corona-Hygienezahlungen in Höhe von 0,25 € / Übungseinheit / Teilnehmer*innen. Ebenso wird der Zeitraum, bis wann der Rehasport begonnen werden muss, weiterhin von 3 Monaten auf 6 Monate ausgeweitet. Diese Verlängerungen gelten bis 19. März 2022.
Der Deutsche Behindertensportverband e. V. (DBS) und seine Landesverbände befinden sich weiterhin mit der DRV Bund in einem vertragslosen Zustand. Dementsprechend gelten die alten Vergütungssätze, welche zuletzt zum 01. März 2020 verhandelt wurden. In Anlage 1 befindet sich dazu eine Übersicht.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland
Die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland verlängert genauso, wie die DRV Bund, die Corona-Hygienezahlungen in Höhe von 0,25 € / Übungseinheit / Teilnehmer*innen bis 19. März 2022.
Neue Richtlinie des DBS
Angepasst an die neue Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining, welche seit dem 01. Januar 2022 gültig ist, hat der DBS seine Richtlinien zur Durchführung des Rehasports aktualisiert. Die neue Richtlinie lässt sich auf der Webseite des SBV unter Rehabilitationssport – Dokumente – Wichtige Informationen zu den Anerkennungsformularen einsehen bzw. downloaden und ausdrucken.
Verhandlungen Primärkassen
Der SBV hat fristgerecht im Jahr 2021 die Vereinbarung mit den Primärkassen in Sachsen gekündigt. Seit Ende November 2021 finden gemeinsam mit dem Thüringer Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband e. V. Verhandlungen zu einer neuen Vergütungsvereinbarung statt. Bis zum heutigen Zeitpunkt konnte noch keine Übereinkunft erzielt werden.