Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat nunmehr eine vorläufige Bewilligung erteilt, mit der bei positiver Prüfung des Antrags zeitnah eine Abschlagszahlung von 80 Prozent der bewilligten Soforthilfe auf das Vereinskonto ausgezahlt werden kann.
Die Sportvereine, die absehbar durch einen Liquiditätsengpass in Existenznot geraten, finden daher ab sofort auf unserer Homepage (www.sport-fuer-sachsen.de/soforthilfe) die notwendigen weiteren Informationen und neuen Formulare zur Beantragung.
Quelle: LSB Sachsen
Anmerkung des SBV: Bitte beachten Sie, dass die Formulierung "existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten" wortwörtlich gemeint ist und nachweislich unmittelbar bevorstehen muss. Alle weiteren Informationen finden sich unter dem Link des LSB.