Es hat sich herausgestellt, dass der Verlag drei Jahre abwartet, um dann die Gebühren für 2020-2022 zusammen zu erheben (pro Jahr 4,80 Euro). Durch eine Regelung in § 4 der "Transparenzregistergebührenverordnung" entsteht nun leider die Notwendigkeit, den Befreiungsantrag für 2020 doch noch bis zum 31. Dezember 2020 zu stellen, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gilt.
Zur Frist-wahrung zunächst eine formlose E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de ausreichend. Der Verein erhält dann eine Eingangsbestätigung und wird ggf. um Einreichung fehlender Unterlagen aufgefordert. Dies sind neben dem ein aktueller Freistellungsbescheid sowie ein "Nachweis über die Berechtigung, den Antrag für den Verein zu stellen" (Auszug aus dem Vereinsregister).
Das SChreiben des DOSB ist anbei zu finden.