Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat eine Anhebung des Vergütungssatzes um 10% zunächst befristet auf das dritte Quartal (01.07.-30.09.2020) angeboten. Gleichzeit bleibt die Günstigkeitsklausel weiterhin bis Ende 2020 ausgesetzt. Mit diesen Maßnahmen soll die Wiederaufnahme des Rehabilitationssportes in den Vereinen unterstützt werden.
In der Tabelle haben wir die gültigen Kostensätze des vdek zusammengestellt.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt, dass von der Abrechnung von Leistungen, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, zunächst abgesehen werden sollte, bis die Vereinbarung hierzu unterzeichnet ist. Der DBS bleibt weiter im Gespräch mit dem vdek.