Seit vergangenem Jahr wird die Bestandsmeldung über eine Internetseite mit Eingabemaske erhoben. Die satzungsgemäße Übermittlung der Mitgliedsdaten der Vereine des SBV erfolgt auch bei der Bestandsmeldung 2019 auf diese Weise. Stichtag der Zählung Ihrer Mitglieder und Teilnehmer am zertifizierten Rehabilitationssport ohne Vereinsmitgliedschaft (Nichtmitglieder) ist der 31.12.2018.
Anfang Januar 2019 wird der SBV einen Brief mit den Zugangsdaten und einer Anleitung zum Ausfüllen an jeden Mitgliedsverein verschicken. Der Brief geht an die im SBV hinterlegten Kontaktdaten. Bitte melden Sie sich umgehend in der Geschäftsstelle des SBV, sofern der Brief Sie nicht erreicht.
Vom 10.01.19 bis zum 31.01.19 kann auf die Internetseite zugegriffen werden und die Mitgliedsdaten können eingetragen und verändert werden. Bitte geben Sie in diesem Zeitraum die Daten ein.
Abgefragt werden die gleichen Informationen wie die Jahre zuvor. Um die Eingabe zu erleichtern befinden sich die Daten der Bestandserhebung 2018 noch in dem Portal. Bitte denken sie daran, nicht mehr gültige Daten aus der Maske zu löschen bzw. zu aktualisieren.
Ab dem 01.02.19 soll die Bestandserhebung abgeschlossen sein und die Mitgliedsdaten können nicht mehr verändert werden. Auf Basis der eingetragenen Mitgliedsdaten werden dann die Beitragsrechnungen im März 2019 erstellt und versendet.
Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, Verwaltungsprozesse wie die Bestandserhebung und auch die Anmeldung in der Aus- und Fortbildung zu vereinfachen. Der SBV ist dabei diesen Weg auch für die Zertifizierung im Rehabilitationssport zu gehen. Sie werden dazu im Frühjahr 2019 weitere Informationen erhalten. Natürlich sind solche Umstellungen nicht fehlerfrei. Für jeden Hinweis und Tipp zur Verbesserung unserer Arbeit für Sie sind wir dankbar und für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.