Wir haben euch per Verbandsmitteilung bereits am 18.07.2018 über die neuen Vergütungssätze mit den vdek informiert. Erfreulich dabei ist, dass der vdek vorzeitig die Vergütungen angehoben hat und alle Vereine ab 01.07.2018 davon profitieren. Da die im vdek organisierten Ersatzkassen deutschlandweit agieren, hat der vdek Probleme auf regionale Besonderheiten einzugehen. Deshalb hat er eine Günstigkeitsklausel in seinem Vertrag eingebaut, die seine Fördersätze reduziert, wenn es in einem Bundesland günstigere Sätze mit den Primärkassen gibt. Diese Regelung greift erst einmal wieder in Sachsen. Trotzdem erhöhen sich einige Fördersätze für unsere Mitgliedsvereine, da seit 01.01.2018 die Fördersätze der Primärkassen über denen der Ersatzkassen lagen. Im Übrigen ist die Regelung von Günstigkeitsklauseln im Gesundheitssektor üblich und rechtlich zulässig.
Ein weiteres positives Ergebnis ist die kurze Laufzeit bis 31.12.2019, da künftige Steigerungen der Vergütungen sich an der jährlichen Grundlohnsummensteigerung orientieren sollen.
Für alle die, die über Rechenzentren abrechnen, erfolgt die Umstellung der Vergütungssätze automatisch. Alle anderen müssen darauf achten, ab 01.07.2018 die erhöhten Sätze abzurechnen, aber nicht höher als die Sätze der Primärkassen. Wenn es keine Vergütungen der Primärkassen für drei Abrechnungspositionen gibt, gelten die Sätze des vdek. Zwischenabrechnungen sind nicht unbedingt notwendig.
Das alles ist etwas kompliziert, aber der Unterzeichner beantwortet gern Fragen zu den Verhandlungen.
Unsere Bemühungen sind jetzt darauf gerichtet, die mit den Primärkassen geschlossene Vereinbarung, die bis zum 30.06.2019 läuft, ebenfalls vorzeitig neu zu verhandeln.
Dr. Detlev Günz
Vizepräsident Rehabilitationssport
Tab. Anlage Übersicht neue Vergütungssätze auf Bundesebene
Vertrags-partner | Inkraft- treten | Rehasport (APN 604503) | Rehasport im Wasser (APN 604509) | Rehasport für Schwerstbehinderte (APN 604507) | Herzgruppen - Erwachsene (APN 604504) | Herzgruppen - Kinder (APN 604508) | Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (APN 604510) |
Primär- kassen | 01.01.2017 01.01.2018 | 5,25 € 5,30 € | 6,50 € 6,70 € | 11,00 € 11,00 € | 8,00 € 8,20 € | 8,50 € 9,00 € | 7,70 € 7,70 € |
vdek | bis 30.06.2018 ab 01.07.2018 | 5,25 € 5,40 €* | 6,50 € 7,15 €* | 11,00 € 12,00 €* | 8,00 € 8,50 €* | 9,00 € 16,00 €* | 7,70 € 11,50 €* |
Deutsche RV-MD | 01.01.2016 | 5,25 € | 6,50 € | 11,00 € | 8,00 € | 11,00 € | 11,00 € |
Deutsche RV-Bund | 01.01.2016 | 5,25 € | 6,50 € | 11,00 € | 8,00 € | 11,00 € | 11,00 € |
Vertrags-partner | Inkraft- treten | Rehasport für Kinder (APN 604511) | Rehasport für Kinder im Wasser (APN 604512) | Rehasport für schwerstbehinderte Kinder (APN 604513) |
Primär- kassen | - | - | - | - |
vdek | bis 30.06.2018 ab 01.07.2018 | 7,80 € 8,20 € | 10,50 € 11,00 € | 13,00 € 16,00 € |
Deutsche RV-MD | 01.01.2016 | 7,80 € | 10,50 € | 13,00 € |
Deutsche RV-Bund | 01.01.2016 | 7,80 € | 10,50 € | 13,00 € |
* Auf Grund der Günstigkeitsklausel zahlt der vdek in den einzelnen Bundesländern nur den Betrag, der mit den Primärkassen vereinbart ist. Da die Vergütung des vdek zuletzt unter der der Primärkassen lag, profitieren auch unsere Vereine von der Steigerung. Der Vertrag mit den Primärkassen, der bis zum 30.06.2019 noch läuft, ist seitens des SBV bereits gekündigt worden und wir hoffen ebenfalls auf eine vorfristige Anpassung der Vergütungssätze.