Mit dem Jahreswechsel 2015/16 wurden sowohl auf Bundesebene mit dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), der Deutschen Rentenversicherung – Bund (DRV-B) als auch auf Landesebene mit den Primärkassen und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland (DRV-MD) Vertragsverhandlungen zu Inhalten und Vergütungssätzen im verordneten Rehabilitationssport geführt. Nun sind alle Verhandlungen abgeschlossen.
Die Vergütungssätze wurden in allen Vertagsverhandlungen erhöht. Jedoch orientiert sich der Verband der Ersatzkassen (vdek), welcher höhere Vergütungen bundesweit anberaumt hat, aufgrund einer sogenannten „Günstigkeitsklausel“, anhand der verhandelten Kostensätze in dem jeweiligen Bundesland. Das bedeutet, dass der vdek die Kostensätze bezahlt, welche mit den Primärkassen verhandelt wurden, sofern diese unter den Kostensätzen des vdek liegen. Diese Klausel greift auch bei nichtverhandelten Positionen.
Mit den Primärkassen wurde eine jährliche Steigung der Kostensätze vereinbart. Dabei läuft der Vertrag über 3 Jahre und beinhaltet eine jährliche Staffelung der Vergütungssätze. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland haben ihre Kostensätze an die preislichen Vereinbarungen des vdek angelehnt. Bei der Deutschen Rentenversicherung ist keine „Günstigkeitsklausel“ hinterlegt. Somit gelten die Preise bundesweit. Anhand der nachfolgenden Tabelle sind die neuen Vergütungssätze der einzelnen Vertragspartner ersichtlich.
An den Vereinbarungsinhalten beim vdek sowie bei der Deutschen Rentenversicherung hat sich nichts Wesentliches geändert. Jedoch ergaben sich nennenswerte Veränderungen in den Inhalten der Vereinbarung mit den Primärkassen. Hierbei müssen alle Vereine, welche den Rehabilitationssport an mehreren Standorten stattfinden lassen, für jede dieser Außenstellen eine separate IK-Nummer führen. Ausgeschlossen davon sind Standorte am gleichen Ort wie der Vereinssitz. Dabei ist zu beachten, dass immer der Verein die gleichen Kontakt- und Kontodaten angibt. Lediglich der Name zur IK-Nummer ändert sich (z. B. Musterverein – Außenstelle: Musterstadt). Zur Beantragung der neuen IK-Nummern wird bis zum 30.06.2016 Zeit eingeräumt. Zusätzlich ändern sich die Abrechnungsbedingungen. Jeder Verein hat die Möglichkeit Zwischenabrechnungen durchzuführen. Diese dürfen jedoch nur noch halbjährlich zu den Daten 30.Juni und 31.Dezember durchgeführt werden. Endabrechnungen sind dagegen jederzeit abrechenbar.
Anlage Übersicht Kostensätze
Vertrags-partner | Inkraft- treten | Rehabilitations- sport (Pos.-Nr.: 604503) | Rehabilitations- sport im Wasser (Pos.-Nr.: 604509) | Rehabilitations- sport für Schwerstbehinderte (Pos.-Nr.: 604507) | Rehabilitations- sport in Herzgruppen (Pos.-Nr.: 604504) | Rehabilitationssport in Kinder-Herzgruppen (Pos.-Nr.: 604508) | Rehabilitationssport in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Pos.-Nr.: 604510) |
| ALT | 5,00 € | 5,80 € | 7,50 € | 7,00 € | 7,50 € | 7,50 € |
Primär kassen | 01.01.2016 01.01.2017 01.01.2018 | 5,20 € 5,25 € 5,30 € | 6,25 € 6,50 € 6,70 € | 10,00 € 11,00 € 11,00 € | 7,50 € 8,00 € 8,20 € | 8,00 € 8,50 € 9,00 € | 7,70 € 7,70 € 7,70 € |
vdek | 01.01.2016 | 5,25 € | 6,50 € | 11,00 € | 8,00 € | 11,00 € | 11,00 € |
Deutsche RV-MD | 01.01.2016 | 5,25 € | 6,50 € | 11,00 € | 8,00 € | 11,00 € | 11,00 € |
Deutsche RV-Bund | 01.01.2016 | 5,25 € | 6,50 € | 11,00 € | 8,00 € | 11,00 € | 11,00 € |