Seit dem 01.01.2014 ist die Abrechnung des Rehabilitationssports mit den Primärkassen nur noch auf elektronischem Wege möglich. Dies wurde bereits in der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011 angekündigt und zu Jahresbeginn umgesetzt. Ab dem 01.01.2015 müssen auch mit dem Verband der Ersatzkassen (VdEK) Abrechnungen digital vollzogen werden. In der Ergänzungsvereinbarung zum elektronischen Abrechnungsverfahren, welche ab dem 01.07.2014 in Kraft tritt, sind die Grundsteine dafür gelegt. Das bedeutet bis zum Jahresende besteht noch die Möglichkeit der elektronischen Abrechnung auf freiwilliger Basis. Nach dem 31.12.2014 ist diese dann verpflichtend. Die Zahlungsfrist seitens der Kassen verkürzt sich zusätzlich von 28 auf 14 Tage. Sollten Papierrechnungen ab dem 01.01.2015 noch bei den Krankenkassen eingehen, wird der Rechnungsbetrag pauschal um fünf Prozent gekürzt und die Zahlungsfrist verlängert sich wieder auf 28 Tage. Der SBV empfiehlt allen Vereinen eine Zwischenabrechnung für die in 2014 erbrachten Leistungen durchzuführen, auch wenn die Verordnung noch nicht abgeschlossen ist, um eine saubere Trennung zu erreichen. In der Ergänzungsvereinbarung ist klar aufgestellt, welche Bestandteile die Abrechnung beinhalten muss:
• Abrechnungsdaten mit Angabe der Positionsnummern
• Urbelege (Verordnungsblätter, Teilnahmebestätigungen einschließlich der vollständigen Angaben im Abrechnungsteil, jeweils im Original)
• gegebenenfalls Leistungszusagender Krankenkassen im Original
• Gesamtaufstellung der Abrechnung (Gesamtrechnung, ggf. Sammelrechnung)
• Begleitzettel der Urbelege (bei maschineller Abrechnung)
Zunächst wird eine Erprobungsphase mit den einzelnen Ersatzkassen durchgeführt. Hierbei erfolgt eine parallele Übermittlung von elektronischen Abrechnungsdaten sowie Papierabrechnungen nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren. Diese müssen identisch und vergleichbar sein. Die elektronischen Abrechnungsdaten sind mit der Kennung „TSOL“ als Testdaten zu kennzeichnen. Die Erprobungsphase mit einer Ersatzkasse gilt als beendet, wenn der Leistungserbringer zweimal hintereinander technisch und inhaltlich einwandfreie elektronische Daten an die Daten annehmende Stelle der Ersatzkasse übermittelt hat und diesbezüglich keine Rückmeldung über Fehler in den Daten besteht. Nach der Beendigung der Erprobungsphase übermittelt der Leistungserbringer ausschließlich maschinell verwertbare Datenträger. Die Daten sind durch die Kennung „ESOL“ als „Echtdaten“ zu kennzeichnen. Diese Daten sind innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der verordneten Leistung zu liefern. Sollte die Datenlieferung fehlerhaft sein, wird diese mit entsprechendem Fehlerhinweis an den Absender zurückgesandt. Entspricht die elektronische Abrechnung nicht den Richtlinien dürfen die Ersatzkassen diese zurückweisen. Unter dem §2.9 wird noch einmal aufgeführt, welche Angaben die Teilnahmebestätigung beinhalten muss:
• Endabrechnung oder Nummer der Zwischenabrechnung mit Angabe des Datums der letzten Zwischenabrechnung und der bislang abgerechneten Einheiten
• Sechsstellige Abrechnungspositionsnummer
• Anzahl der Übungsveranstaltungen
• Vereinbarter Vergütungssatz
• Gesamtbetrag
• Bankverbindung des Leistungserbringers
• Rechnungs- und/oder Belegnummer
Weiterhin erfolgt die Abrechnung nach Erfüllung des jeweiligen Leistungsumfangs. Der Leistungserbringer kann verlangen, dass jeweils zum 30.06. und 31.12. eine Zwi-schenabrechnung durchgeführt wird. Der ersten Zwischenabrechnung sind die Verord-nung, die Leistungszusage der Ersatzkasse und die Teilnahmebestätigung beizufügen, bei weiteren Zwischenabrechnungen Fotokopien dieser rechnungsbegründenden Un-terlagen. In der Abrechnung ist der vom VdEK festgelegte Schlüssel „Leistungserbrin-gergruppe“, unter welchem man ausschließlich die von der Vergütungsvereinbarung umfassten Leistungen abrechnen darf, anzugeben. Der Leistungserbringergruppen-schlüssel lautet 6100001. Mit der Abrechnung kann, wie bei den Primärkassen, ein Abrechnungszentrum (z. B. azh, DMRZ) betraut werden oder über eine gekaufte Soft-ware abgehandelt werden.
Im Detail ist die Ergänzungsvereinbarung auf der Homepage des SBV unter dem Punkt "Rehabilitationssport" nachzulesen. Bei zusätzlichen Fragen steht Ihnen Frau Katja Eichler unter der Telefonnummer 0341-23106612 zur Verfügung.