Der Vorstand Leistungssport vom DBS hat die 2G+-Regelung bis zum 19. August bestätigt. Diese Regelung gilt für alle Veranstaltungen, die der DBS selbst veranstaltet. Das betrifft beispielsweise die Deutschen Meisterschaften oder Bundeskaderlehrgänge. Der Vorstand Leistungssport bezieht sich hierbei auf aktuelle medizinische Erkenntnisse. Demnach führen die Langzeitfolgen einer Corona-Erkrankung nicht selten zum Karriereende eines*einer Leistungssportler*in. Die vulnerable Gruppe der paralympischen Athlet*innen findet dabei noch nicht einmal Berücksichtigung.
Sachsenmeisterschaften ensprechend sächsischer Verordnung
Der SBV richtet sich bei seinen Veranstaltungen an die Corona-Verordnung des Freistaates Sachsen. Das betrifft die Landesmeisterschaften sowie die SBV-Trainingslager. Gegebenenfalls kann eine strengere Hygieneregelung über das Hausrecht (beispielsweise der Sportstätte) zur Anwendung kommen.