Der SBV hat zusammen mit dem Thüringer Behinderten- und Reha-Sportverband e. V. (TBRSV) Vergütungsverhandlungen mit den Primärkassen der beiden Bundesländer geführt. Die Verhandlungen sind nun abgeschlossen und die neue Vergütungsvereinbarung befindet sich im Unterschriftenverfahren.
Ebenso neue Vergütungssätze gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ab 01. März 2022. Aufgrund der neuen Rahmenvereinbarung für Rehabilitationssport und Funktionstraining, welche seit dem 01. Januar 2022 gilt, hat die DRV Bund alle beteiligten und beigetretenen Leistungserbringer-Dachverbände darüber informiert, dass sie allen, nach den Kriterien der Rahmenvereinbarung anerkannten Sportanbieter die Erbringung und Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining ermöglichen möchte. Dementsprechend befindet sich der Deutsche Behindertensportverband (DBS) weiterhin in einem vertragslosen Zustand mit der DRV Bund. Jedoch werden keine bilateralen Verträge mehr benötigt, da die DRV Bund ihre Kostensätze zukünftig regelmäßig durch ein eigenes Vergütungssystem anpassen wird. Die Durchführungsvoraussetzungen richten sich nach der BAR-Rahmenvereinbarung.
Alle derzeit gültigen Vergütungssätze sind in der Anlage 1 sowie auf der Webseite des SBV unter der Rubrik Rehabilitationssport – Dokumente – Sonstige Dokumente einsehbar.