Die nun durch die Krankenkassen getroffene Sonderregelung setzt sich über die derzeit gültigen Bestimmungen der Rahmenvereinbarung einseitig hinweg. Der SBV lehnt grundsätzlich jede Form von Fernangeboten im ärztlich verordneten Rehabilitationssport im Sinne des §64 SGB IX ab. Der SBV hält Online-Rehabilitationssport als ungeeignet, jedoch ist es eine Möglichkeit um zumindest einem Teil der Rehabilitationssportler*innen die Weiterführung ihrer bisherigen Angebote zu ermöglichen.
Nach Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen muss eine gültige Anerkennung für die Durchführung des ärztlich verordneten Rehabilitationssports vorliegen. Die Gruppen zur Durchführung im Online-Verfahren werden in einem verkürzten Verfahren mittels Anerkennungsformular (Anlage1, Antragsformular Tele-Rehabilitationssport) durch den SBV geprüft. Dieses Anerkennungsformular ist pro Verein einmal einzureichen. Außerdem sind die Angebotsnummern der Gruppen mitzuteilen, die am Online-Verfahren teilnehmen.
Weiterhin ist es erforderlich, dass der Verein sich von jeder*m Teilnehmer*in eine Einwilligungserklärung einholt. Hierzu finden Sie ein Muster in der Anlage 2 (Einwilligungserklärung TN zur Durchführung von Tele-Online-Rehabilitationssport). Dieses Muster ist durch ein externes Sachverständigenbüro zum Datenschutz des DBS geprüft worden.
Zur Durchführung vor Ort gibt es unterschiedliche Plattformen. Der SBV empfiehlt die Plattform GoToMeeting (https://www.gotomeeting.com/de-de).
Diese Plattform erfüllt die Anforderungen der DSGVO und somit der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Durchführung des Tele-/Online-Rehabilitationssports.
Grundsätzlich können auch andere Video-/Online-Plattformen verwendet werden, diese müssen entsprechend den Vorgaben der GKV im Einzelfall auf ihre Eignung und DSGVO-Konformität geprüft werden.
Noch einmal für Sie im Überblick:
• Die im Verein bereits anerkannten Gruppen können als Tele-/online-Angebote während der Corona-Pandemie über eine Internet-Plattform z.B. „gotomeeting“ durchgeführt werden (Herzsport ausgeschlossen)
• Voraussetzung ist, dass der Verein und die Teilnehmenden über ein Endgerät (PC mit Kamera + Mikro) verfügen, worüber die verwendete Internett-Plattform funktioniert und diese anwenden können.
• Die vertraglich vereinbarten Kostensätze können abgerechnet werden. Die Unterschrift der Teilnehmenden erfolgt nach der Corona-Krise. Bitte beachtet in Anlage 3 geforderte Nachweisführung zur Teilnahme.
• Die Teilnehmenden sind über die ARAG-Sportversicherung versichert.
• Der Datenschutz ist gemäß DVGS vom Verein einzuhalten.
Alle wichtigen Informationen zu den Voraussetzungen, zur Durchführung, zum Datenschutz sowie zur Abrechnung des Tele-Rehasports sind in der Anlage 3 (Regelungen des GKV Spitzenverband zum Tele-Rehasport) zusammengefasst.
Für Fragen zum Tele-Rehasport steht Ihnen die Koordinatorin Stefanie Eurich (Telefon 0341 23106612 oder per E-Mail: stefanie.eurich@behindertensport-sachsen.de) sehr gern zur Verfügung.