Nach den neuen Vereinbarungen mit den Primärkassen und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland wurde nun auch eine neue Vereinbarung seitens des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) und der Deutschen Rentenversicherung Bund unterschrieben. Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Die Vergütungen gehen mit denen der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland einher. Eine aktuelle Übersicht der Vergütungssätze mit den einzelnen Kostenträgern ist auf der Homepage des SBV unter der Rubrik „Rehabilitationssport“ – „Dokumente“ zu finden.
Des Weiteren sind in der gleichen Rubrik die aktuellen Anerkennungsformulare zum Rehabilitationssport hinterlegt. Diese wurden hauptsächlich redaktionell geändert. Eine große Veränderung ist das ehemalige Indikationsfeld „Geistige Behinderung“. Um beispielsweise den Diagnosen ADS oder Lernbehinderungen gerechter zu werden, wurde das Indikationsfeld in „Intellektuelle Beeinträchtigungen“ umbenannt.
Weiterhin bittet die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland darum keine „Sammelrechnungen“ mehr einzureichen, sondern einzelfallbezogen abzurechnen. Das bedeutet, dass für jeden Teilnehmer eine separate Rechnung gestellt werden muss. Die Unterlagen und Rechnungen können zwar gemeinsam in einem Umschlag zur Abrechnung geschickt werden, jedoch müssen sie eindeutig einem Teilnehmer zugeordnet werden können.