Bis zum 31. Oktober 2019 gilt es die unterschiedlichen Sportförderanträge für das Folgejahr (also jetzt das Jahr 2020) beim Verband einzureichen. Um folgende Sportförderanträge geht es:
Grundlage für die Anträge sind die Finanzordnung des SBV sowie die dazu konkretisierende aktuelle Leistungssportkonzeption 2017-2020 des SBV.
Die Anträge können dieses Jahr per E-Mail (lars.wittchen@behindertensport-sachsen.de) über den Sportkoordinator Lars Wittchen eingereicht werden. Bitte nutzen Sie die neuen Vorlagen für die Anträge und denken Sie an die Unterschriften und den Vereinsstempel.
Einen Hinweis möchte der SBV noch zu den Reise- und Übernachtungskosten geben. Uns ist bewusst, dass die meisten Termine im Sport zur Antragsfrist nicht bekannt sind. Sie haben jedoch in ihren Sportarten ein Insider-Wissen und wissen, wo eventuell Turniere stattfinden können. Stellen Sie die Anträge bitte auch, wenn Sie den Titel der Veranstaltung und den Ort kennen, Ihnen das Datum aber noch fehlt.