Aus Sicht des SBV ist folgendes geregelt:
1. Rehabilitationssport in Gruppen ist nach Allgemeinverfügung Abschnitt II.4 möglich. Der Mindestabstand von 1,5m ist in allen Bereichen einzuhalten.
2. Teilnehmen dürfen nur Menschen mit einer gültigen Rehabilitationssportverordnung (medizinisch notwendige Behandlung).
3. Die Anzahl der jeweils zugelassenen Personen hängt von der jeweiligen Sport- oder Behandlungsart ab, die Einhaltung des Mindestabstandes während des Trainings ist zu sichern und im Hygienekonzept der Einrichtung abzubilden (Allgemeinverfügung Abschnitt II.10). Laut Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport sind demzufolge, wenn es der Mindestabstand zulässt, bis 15 Teilnehmer möglich.
4. Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass Rehabilitationssport ein Gruppentraining ist und Sequenztraining (Gerätetraining) nach § 4.7 der Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport nicht zulässig ist.
Quellen: https://www.coronavirus.sachsen.de/…/30-10-2020-Anordnung-H…
https://www.behindertensport-sachsen.de/…/med…/bar_rv_02.pdf