Auf der Verordnung ist das Feld "Gymnastik (auch im Wasser)" angekreuzt. Darf der Teilnehmer nach einer Anzahl von absolvierten Trockeneinheiten auch nachfolgend Wasserangebote nutzen?
Sofern der Verein Wassergymnastik anbietet und freie Kapazitäten zur Verfügung hat, ist dies durchaus möglich. Einen Anspruch ausschließlich auf Wasergymnastik lässt sich hiervon nicht ableiten.