Besteht Versicherungsschutz für den betreuenden Arzt meines Vereins?
Sofern der Vereinsarzt keine eigene Berufshaftpflichtversicherung (z.B. Krankenhausärzte, Ärzte im Ruhestand) vorweisen kann oder diese im Bereich des Rehabilitationssportes nicht wirksam ist, muss der Versicherungsschutz über den SBV beantragt werden. Die Ärzte können im jährlichen Tonus zur Bestandserhebung dem SBV mitgeteilt werden, jedoch ist eine Anmeldung im Jahresverlauf durchaus möglich.