Kann mein Verein Teilnehmer, die mit einem Formular G0850 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rehabilitationssport durchführen möchten, aufnehmen?
Natürlich, der Ablauf ist dem der Versicherten, welche mit einer ärztlichen Verordnung der Krankenkassen „Formblatt 56“ vorstellig werden, gleichzusetzen. Bei der Rentenversicherung gelten jedoch andere Verordnungszeiträume.