Auf welchem Weg kann mein Verein Rehabilitationssport abrechnen?
Sie müssen ein Institutionskennzeichen (IK) bei der Arbeitsgemeinschaft IK in St. Augustin zur Abrechnung des Rehabilitationssports beantragen. Seit dem 01.01.2014 muss die Abrechnung des Rehabilitationssports mit den Primärkassen und seit dem 01.01.2015 mit den Ersatzkassen auf elektronischem Wege erfolgen. Bei der ursprünglichen Form der Rechnungslegung durch den Verein können die Kostenträger bis zu fünf Prozent der Rechnungssumme in Abzug bringen. Mit der Abrechnung kann ein Abrechnungszentrum betraut werden oder über eine Software selbstständig abgehandelt werden. Die Abrechnung mit der Rentenversicherung Bund/Mitteldeutschland erfolgt in Papierform direkt an die Rentenversicherung.