Was muss ich tun, um Rehabilitationssport anbieten zu können?
Um beim SBV Mitglied werden zu können, müssen Sie einen gemeinnützigen Sportverein gründen oder sich einem bestehenden Sportverein anschließen. Entweder sie eröffnen in dem Sportverein eine Abteilung Rehabilitationssport oder sie fungieren als Außenstelle eines bereits zugelassenen Rehabilitationssportvereins. Für eine Zulassung muss der gemeinnützige Sportverein zunächst Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB) und im SBV werden. Danach beantragt der Sportverein eine Zulassung zum Rehasport beim SBV. Im Falle einer Anerkennung erhalten die Rehasportgruppen das Zertifikat „Rehasportgruppe anerkannt + zertifiziert“.