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Förderungen im Verband

Der SBV kann seine Mitgliedsvereine sowohl im Rehabilitationssport als auch im Behindertensport finanziell unterstützen. Rehabilitationssportsvereine haben die Möglichkeit, Materialkosten anteilig zu beantragen. Im Behindertensport gibt es mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Rehabilitationssport: Antrag Materialkosten (§13 FO)

Sportförderung im SBV: Hinweise und FAQs

1. Allgemeine Informationen

Wo wird die Sportförderung des SBV geregelt?
Die Sportförderung im SBV ist in der Finanzordnung (§11) geregelt. Die Finanzordnung wird im aktuellen Leistungssportkonzept des SBV konkretisiert.


Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Vereinsübergreifende Sportveranstaltungen, Sport- und Spielfeste
  • Talent- und Landesstützpunkte

 

2. Zum Antragsverfahren

Wer und Wo können Anträge gestellt werden?

  • Nur der Mitgliedsverein im SBV kann Anträge bei der Geschäftsstelle des SBV stellen.


Was sind die Antragsfristen?

1.) 31. Oktober des Vorjahres

  • Reise- und Übernachtungskosten
  • Vereinsübergreifende Sportveranstaltungen, Sport- und Spielfeste
  • Anerkennung Talentstützpunkte
  • Budget Talent- und Landesstützpunkte

2.) 30. September im paralympischen Jahr

  • Landesstützpunkte (Antrag alle 4 Jahre) für die nächsten 4 Jahre.

Ich kenne den genauen Termin der Veranstaltung nicht. Was soll ich tun?

Den Antrag auf jeden Fall stellen und den Termin offen lassen.

Was passiert nach der Abgabe mit dem Antrag?

  • Das Präsidium des SBV entscheidet, ob der Antrag mit welcher Fördersumme angenommen wird.
  • Die Geschäftsstelle des SBV informiert Sie über die Entscheidung des Präsidiums.


Habe ich einen Anspruch auf die zugesagte Fördersumme?
Nein. Einen Rechtsanspruch auf die aufgeführten Zuschüsse besteht nicht. Die Gewährung der Zuschüsse erfolgt im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

3. Zum Abrechnungsverfahren

Bis wann muss die Abrechnung fertig gestellt sein?
4 Wochen nach der Veranstaltung oder spätestens am 15.12. des Förderjahres.

Gibt es Abrechnungsvorlagen?
Ja. Sie finden sowohl ein Anschreiben als auch bestimmte Anlagen auf der Homepage des SBV.

Was ist bei der Abrechnung besonders wichtig?

  • Die Rechnungen müssen auf den Verein ausgestellt werden. Wenn es hierbei Probleme gibt, wenden Sie sich bitte an den SBV.
  • Die Rechnungen müssen im Original beim SBV eingereicht werden.
  • Es muss ein Nachweis beigelegt werden, dass die Veranstaltung stattgefunden hat.
  • Die Abrechnungen müssen vom Verein unterschrieben sein.


Was passiert nach der Abgabe der Abrechnung?
Nach der Bearbeitung durch den SBV, informiert Sie die Geschäftsstelle. Bitte überprüfen Sie ab dann den Eingang des Zuschusses auf Ihrem Vereinskonto. Nach Erhalt des Zuschusses senden Sie bitte eine Eingangsbestätigung als Nachweis der Bezuschussung. Erst wenn dem SBV diese schriftliche Bestätigung des Geldeinganges vorliegt, erhalten Sie Ihre Originalbelege zurück.

Vereinsübergreifende Sportveranstaltungen / Sportfeste / Spielfeste / Landesmeisterschaften

Designbild: Behindertensport Sprinter