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Versehrtenleibesübungen

 

Der Sächsische Behinderten-und Rehabilitationssportverband e. V. (SBV) und die ihm angeschlossenen Behinderten-und Rehabilitationssportvereine führen in Sachsen die Versehrtenleibesübungen nach § 11a Bundesversorgungsgesetz (BVG) durch. 

Ziel der Versehrtenleibesübungen ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Schädigungsfolgen und den gesundheitlichen Allgemeinzustand des Beschädigten abgestellt sind, die körperliche Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wieder zu gewinnen.

Als Versehrtenleibesübungen kommen Rehabilitationsportarten, wie Gymnastik, Gymnastik im Wasser / Schwimmen, Leichtathletik (Nordic Walking), aber auch Ball- und Bewegungsspiele wie Sitzball, Bogenschießen, Kegeln, Tischtennis u.a. in Betracht.

Anspruch auf Versehrtenleibesübungen haben Kriegsopfer bzw. Hinterbliebene von Kriegsopfern, Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte, Politische Häftlinge und Opfer politisch motivierter Strafverfolgung in der ehemaligen DDR, Soldatinnen und Soldaten mit einer Wehrdienstbeschädigung und Zivildienstleistende mit einer erlittenen Schädigung.

Grundlage für diese Leistungen ist eine entsprechende Anerkennung der erlittenen Schädigung!

Designbild: Behindertensport Sprinter