Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)
1 Teilnahmebedingungen
Die Ausbildungen richten sich an alle interessierten und sportlich aktiven Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und eine Übungsleitertätigkeit für Menschen mit Behinderung, chronisch Erkrankte oder von Behinderung Bedrohten in einem Verein anbieten möchten. Eine Vorqualifikation wird nicht vorausgesetzt.
Angehende Übungsleiter*innen müssen körperlich, geistig und sozial in der Lage sein, eine Rehabilitationssportgruppe verantwortungsvoll zu leiten.
Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen wird eine fristgerechte Zahlung der Lehrgangsgebühren vorausgesetzt.
2 Anmeldung
Die Anmeldung durch die Privatperson (Angabe der privaten Kontaktdaten!), welche als Vertragspartner mit dem Sächsischen Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V. (SBV) auftritt, erfolgt online über die SBV-Homepage. Diese setzt die Zustimmung zur Speicherung der persönlichen Daten und Weitergabe an den DOSB voraus. Darüber hinaus wird bei Anmeldungen von Personen anderer DBS-Landesverbände die Weitergabe der persönlichen Daten an den zuständigen DBS-Landesverband zur Überprüfung der Zugehörigkeit vorausgesetzt.
Prüfung von Vorqualifikationen: Falls sich Interessenten bei Wahl der zu belegenden Lehrgänge unsicher sind oder wissen möchten, ob aufgrund vorhandener Vorqualifikationen eine Verkürzungsmöglichkeit in der Ausbildung zum Übungsleiter B „Sport in der Rehabilitation“ besteht, kann eine solche Prüfung unterstützend beantragt werden. Dazu sind die entsprechenden Qualifikationsnachweise in Kopie zusammen mit dem dafür vorgesehenen Formular „Prüfung von Vorqualifikationen“ beim SBV einzureichen. Die Prüfung der Qualifikationsnachweise erfolgt auf Grundlage der Richtlinien des DBS und wird per Mail an den Antragsteller übermittelt.
Nach erfolgreichem Buchungsvorgang erhält der*die Teilnehmer*in eine E-Mail. Erst mit Betätigung des in der E-Mail enthaltenen Bestätigungslink kann eine verbindliche und in diesem Zusammenhang sichtbare Registrierung im System erfolgen.
In einem Zeitrahmen von drei bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn werden Einladung und Rechnung per E-Mail an den*die Teilnehmer*in übermittelt. Ausnahme bilden die Ausbildungen mit Durchführung in der Sportschule Werdau (Versand 12 Wochen vor Lehrgangsbeginn).
Übersteigt der Bedarf die maximale Lehrgangskapazität, sind Anmeldungen nur noch per Warteliste (Anzahl begrenzt) möglich. Im Falle eines frei gewordenen Lehrgangsplatzes erhält der*die Teilnehmer*in eine Zusage per E-Mail, welche keine gesonderte Bestätigung erfordert. Sollte kein Interesse mehr an der Teilnahme bestehen, ist eine Absage per E-Mail an die Geschäftsstelle des SBV zu richten.
3 Kosten
Di Lehrgangsgebühren können den Ausschreibungen der jeweiligen Aus- bzw. Fortbildungslehrgänge entnommen werden. Eine Unterscheidung erfolgt dabei hinsichtlich folgender Kategorien:
SBV-MG: „SBV-Mitglieder“ - Teilnehmer*innen eines Mitgliedsvereins des SBV (Die Inanspruchnahme des Mitgliederbeitrages setzt eine Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverein des SBV voraus.)
DBS-MG: „DBS-Mitglieder“ - Teilnehmer*innen anderer Landes- oder Fachverbände des DBS (Ausnahme: Kooperationslehrgänge mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V., S. 9)
Extern: Teilnehmer*innen anderer Einrichtungen.
Die Lehrgangspreise enthalten alle zur Durchführung notwendigen Kosten (Honorare, Lehrgangsmaterialien, Mieten, Verpflegung bei Ausbildungskursen). Für den Posten der Verpflegung wird pro Ausbildungstag und Person eine Mittagsversorgung veranschlagt. Ausnahme hierbei bilden alle Lehrgänge mit Durchführung in der Sportschule Werdau, welche Frühstück, Mittagessen und Abendbrot sowie die Übernachtung vor Ort beinhalten. Bei Fortbildungsveranstaltungen wird keine Verpflegung gestellt. Getränke sind nach Bedarf von den Teilnehmern*innen mitzubringen. Anfallende Kosten für An- oder Abreise werden nicht übernommen.
Eine Begleichung der Ausbildungsgebühren mittels Bildungsgutschein ist nicht möglich.
Zusätzlich anfallende, nicht im Lehrgangspreis enthaltene Gebühren im Rahmen des Lizenz- und Ausbildungssystems werden für folgende Posten erhoben:
Lizenzausstellung: 10 € SBV-MG
Nachprüfung Profilausbildung: 50 € SBV-MG; 90 € DBS-MG; 150 € Extern
Mahngebühren: 5 € SBV-MG; 5 € DBS-MG; 5 € Extern
Für die Übernahme der Lehrgangskosten durch einen Verein oder eine Einrichtung stellt der SBV als Serviceleistung den „Antrag auf Kostenübernahme“ auf seiner Homepage zur freien Nutzung bereit.
4 Abmeldung
Die Abmeldung von einem Lehrgang erfolgt durch den*die Teilnehmer*in persönlich und ist in schriftlicher Form mittels des Formulars „Abmeldung“ einzureichen. Eine Absage durch Dritte (z.B. Arbeitgeber, Verein) wird in diesem Zusammenhang nicht akzeptiert.
Die kostenfreie Abmeldungsfrist kann entsprechend des ausgewiesenen Stornierungsdatums der Lehrgangseinladung entnommen werden. Für alle über den Stornierungsschluss hinaus eingehenden Abmeldungen werden die Gebühren in voller Höhe erhoben. Im Krankheitsfall ist im Rahmen der Kostenerstattung der Krankenschein in Kopie innerhalb eines Monates der Geschäftsstelle vorzulegen.
Eine Lehrgangsummeldung ist nicht möglich. Diesbezüglich muss eine Abmeldung sowie anschließende Neuanmeldung über das Online-Buchungssystem des SBV erfolgen.
5 Lehrgangsmodalitäten
5.1 Ausbildungsumfang
Die Ausbildungen in der zweiten Lizenzstufe (Übungsleiter*in B „Sport in der Rehabilitation“) umfassen insgesamt mindestens 180 Lerneinheiten (Ausnahme: Profil Innere Medizin: 210 Lerneinheiten). Eine Lerneinheit (LE) beträgt 45 Minuten, wovon eine bestimmte Anzahl durch Heimstudium, Hospitationen und/oder Lernerfolgskontrollen abgedeckt wird.
Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
5.2 Anwesenheit
Die Aus- und Fortbildungen sind von den Lehrgangsteilnehmern grundsätzlich im vollen Zeitumfang zu absolvieren. Bei selbstverschuldeten Fehlzeiten, z.B. zu spätes Eintreffen am Lehrgangsort oder frühzeitiges Verlassen der Lehrveranstaltung(en) kann keine Ausgabe der Teilnahmebescheinigung und ggf. Zulassung zur Prüfung erfolgen. Im Falle einer Abwesenheit durch Krankheit ist der Krankenschein in Kopie der SBV-Geschäftsstelle vorzulegen.
5.3 Lehrgangsmaterialien
Die Materialien für den jeweiligen Lehrgang werden den Teilnehmern*innen durch den SBV zur Verfügung gestellt. Als Zusatzliteratur empfiehlt der SBV das Handbuch „Rehabilitationssport“ von H. Will (2014, ISBN 978-3-9804037-1-9).
5.4. Blended Learning
Auch der SBV stellt sich bei seinen Aus- und Fortbildungskursen den Herausforderungen der digitalen Welt. Es werden Veranstaltungen im Blended-Learning-Format angeboten. Dabei handelt es sich um eine Lernform, die eine didaktisch sinnvolle Verknüpfung von traditionellen und in unserem Bereich unverzichtbaren Präsenzveranstaltungen und E-Learning (Online-Phasen) beinhaltet.
5.5 Lernerfolgskontrolle
Alle Profilausbildungen werden mit einer schriftlichen, mündlichen sowie praktischen Lernerfolgskontrolle abgeschlossen und mittels Status „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Bei „nicht bestandener“ Lernerfolgskontrolle kann eine Nachprüfung (kostenpflichtig) beantragt werden.
Die Zulassung zur Prüfung umfasst die Erbringung folgender Sachverhalte bzw. Leistungen:
• Volle Anwesenheit und aktive Teilnahme am Lehrgang
• Lehrprobenabgabe
• Hospitationsnachweise:
5.6 Versicherungsschutz
Für Teilnehmer*innen, welche einem Mitgliedsverein des DBS angehören, besteht eine Haftungs- und Unfallversicherung auf Grundlage der Versicherungsverträge der Landessportbünde für Vereinsmitglieder. Für externe Teilnehmer*innen besteht keine Haftungs- und Unfallversicherung.
5.7 Teilnahmebescheinigung
Nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme aller Lehrgangstermine sowie Erfüllung der in diesem Zusammenhang stehenden Bedingungen (Begleichung der Lehrgangskosten, bestandene Lernerfolgskontrolle) wird dem*der Teilnehmer*in eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und per E-Mail übermittelt.
5.8 Lehrgangsänderungen/-absagen
Aus organisatorischen Gründen behält sich der SBV Veränderungen der Lehrgangsmodalitäten (z.B. Termin, Ort, Referent) vor. Im Falle unerwarteter Absagen von Aus- oder Fortbildungsangeboten (z.B. Nichterreichung der Mindesteilnehmerzahl, Krankheit Referent*in) werden nach Einreichung des Formulars „Antrag auf Rückerstattung“ bereits entrichtete Zahlungen zurückerstattet.
6 Lizenzsystem
6.1 Erstausstellung
Zur Beantragung einer Erstausstellung ist das Dokument „Antrag auf Lizenzausstellung“ von dem*der Teilnehmer*in an den SBV zu übermitteln. Diesem sind folgende Nachweise (Kopie) beizufügen:
Im Anschluss wird die jeweilige Lizenz vom SBV ausgestellt und grundsätzlich per E-Mail dem*der Teilnehmer*in übermittelt.
Hinweis: Hinweis: Der Prozess der Lizenzbeantragung setzt die Zustimmung zur Speicherung der persönlichen Daten und Weitergabe an den DOSB sowie den Landesportbund Sachsen e.V. (LSB) zur Bearbeitung der Förderanträge im Projekt Breitensportentwicklung voraus. Im Falle der Nichteinwilligung der Weitergabe kann keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden. Der Verarbeitung der Daten durch den DOSB kann schriftlich gegenüber dem SBV an marina.balig@behindertensport-sachsen.de widersprochen werden. Der Verarbeitung der Daten durch den LSB kann schriftlich gegenüber dem LSB an datenschutz@sport-fuer-sachsen.de widersprochen werden.
Die Gültigkeit der Lizenz beginnt mit dem Datum der Ausstellung und beträgt maximal 4 Jahre. Ausnahme bildet die Lizenz „Innere Medizin“, welche eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahren aufweist. Das jeweilige Gültigkeitsdatum kann dem Lizenzdokument entnommen werden. Eine Gültigkeit der Lizenzen liegt für den gesamten Bereich des DBS vor.
6.2 Verlängerung
Der Vorgang der Lizenzverlängerung setzt eine Tätigkeit als Übungsleiter*in in einem Mitgliedsverein des SBV voraus. Innerhalb der Gültigkeitsdauer von 4 bzw. 2 Jahren (Lizenz „Innere Medizin“) ist der Nachweis einer Fortbildung (mindestens 15 Lerneinheiten) zu erbringen.
NEU (seit 01.01.2018): Mindestens 8 der insgesamt 15 zur Verlängerung benötigten Lerneinheiten sind durch Fortbildungen des SBV oder eines anderen dem DBS zugehörigen Landesverbandes abzuleisten. Die Anerkennung externer Fortbildungen für die verbleibenden 7 Lerneinheiten obliegt dem SBV und ist vorab mit den zuständigen Mitarbeitern der Geschäftsstelle abzuklären.
Die Verlängerung erfolgt ausgehend vom Ende der Gültigkeitsdauer bis zum Quartalsende des jeweiligen Jahres. Die Einreichung der Unterlagen zur Lizenzverlängerung kann direkt nach Abschluss der absolvierten 15 Lerneinheiten erfolgen. Die Ausstellung wird jedoch frühestens zu Beginn des Quartals des Ablaufdatums vorgenommen.
Für diesen Vorgang ist das Dokument „Antrag auf Lizenzverlängerung“ von dem*der Teilnehmer*in an den SBV zu übermitteln. Diesem sind folgende Nachweise in Kopie beizufügen:
Im Anschluss wird die Lizenzverlängerung vom zuständigen Mitarbeiter des SBV ausgestellt und per E-Mail dem*der Teilnehmer*in übermittelt. Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. In diesem Fall sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Übungsleiter*innen ohne gültige Übungsleiterlizenz keine anerkannten Rehabilitationssportgruppen leiten dürfen und somit eine Abrechnung mit den Kostenträgern nicht möglich ist. Die Lizenzen sind zudem Voraussetzung für die öffentliche Bezuschussung (z.B. LSB) der Tätigkeit in den Sportvereinen und Abteilungen. Verlängerungsversäumnisse nach Ablauf der Gültigkeit (Ausnahme Block 40 „Innere Medizin“) sind wie folgt geregelt:
• Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um 3 Jahre verlängert.
• Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um 2 Jahre verlängert.
• Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Ungültig gewordene Lizenzen Übungsleiter*in B „Sport in der Rehabilitation“ - Innere Medizin können wie folgt verlängert werden:
• Fortbildung in den ersten drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 15 Lerneinheiten um ein 1 Jahr verlängert.
• Fortbildung ab dem vierten Monat bis zum Ende des zweiten Jahres nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird durch Vorlage einer Fortbildungsveranstaltung mit mindestens 30 Lerneinheiten um 2 Jahre verlängert.
• Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 2 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit und die gesamte Ausbildung muss wiederholt werden.
Hinweis: Die Erste-Hilfe-Ausbildung findet im Rahmen der Lizenzverlängerung keine Anerkennung. Für das Profil „Innere Medizin“ wird die Teilnahme an einer Fortbildung „Reanimation in Herzsportgruppen“ empfohlen.
6.3 Umzug
Der Umzug von Lizenzdatensätzen aus einem anderem dem DBS angehörigen Landesverband zum SBV ist schriftlich mittels „Antrag auf Lizenzumzug“ einzureichen. Dieser Vorgang kann separat oder im Rahmen der Lizenzverlängerung erfolgen. Die Umschreibung wird dem*der Lizenzinhaber*in per E-Mail zugestellt.
7 Kooperationslehrgänge
Für die Durchführung der im Folgenden aufgeführten Lehrgänge liegt eine Kooperationsvereinbarung des SBV mit dem Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Sachsen-Anhalt e.V. (BSSA) für das Lehrgangsjahr 2021 zu Grunde.
LG-Nr. SBV LG-Nr. BSSA Bezeichnung
B21-ÜB09 Block 60 - Neurologie
B21-ÜB08 Block 70 - Geistige Behinderung
A 80-11 Block 80 - Psychiatrie
B21-ÜB04 Block 40 - Sonderlehrgang Innere Medizin für Physiotherapeuten*innen
B21-ÜB12 Block 60 - Sonderlehrgang Neurologie für Physiotherapeuten*innen
Die Anmeldung für Lehrgänge in Sachsen-Anhalt erfolgt mittels Buchungsformular des BSSA e.V. Dieses ist vollständig ausgefüllt und fristgerecht an die Geschäftsstelle des SBV zu richten. Die Weiterleitung mit Bestätigung der SBV-Vereinsmitgliedschaft an den BSSA übernimmt der SBV.
8 Geltungsbereich und Gerichtsstand
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Ausbildungs- und Fortbildungsangebote des SBV.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Teilnehmer*innenverhältnis ist der Ausbildungsort.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorgaben.
10 Formulare
Alle Formulare der Aus- und Fortbildung sind dem Ordner Dokumente der SBV-Homepage zu entnehmen.
• Prüfung von Vorqualifikationen
• Antrag auf Lizenzausstellung
• Ehrenkodex für Übungsleiter
• Antrag auf Lizenzverlängerung
• Antrag auf Lizenzumzug
• Antrag auf Kostenübernahme
• Antrag auf Rückerstattung
• Namens-/Anschriftenänderung
• Abmeldung
Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Datenschutz auf der SBV-Homepage unter der Rubrik „Datenschutzerklärung SBV“.