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Startpassunterlagen

Die Teilnahme an Behindertensportwettkämpfen des SBV oder DBS erfordert in der Regel folgende Voraussetzungen.

1. Mitgliedschaft in einem Mitgliedsverein des SBV/DBS
2. Sport-Gesundheits- und DBS Startpass
3. Klassifizierung in der jeweiligen Sportart

Der Sport-Gesundheit-Pass wird Ihnen durch die SBV-Geschäftsstelle ausgehändigt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Sportkoordinators des SBV.


Sportler/-innen mit körperlichen Behinderungen

1. Mit dem DBS-Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den DBS-Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. Der Verein bestätigt auf dem Sport-Gesundheits-Pass die Mitgliedschaft mittels Unterschrift und Stempel.
4. Eine Kopie des Sport-Gesundheits-Passes (Vorder- und Rückseite) beim SBV (per E-Mail reicht) einreichen.
5. Der SBV erstellt den DBS-Startpass und versendet diesen.


Sportler/-innen mit einer geistigen Behinderung

1. Mit der Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt die Klassifizierungsskala für Menschen mit geistiger Behinderung aus (kann auch durch Leiter/-innen des Wohnheims, der Werkstätte oder der Schule ausgefüllt werden)
3. Der Arzt bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
4. Der Verein bestätigt auf dem Sport-Gesundheits-Pass die Mitgliedschaft mittels Unterschrift und Stempel.
5. Die Klassifizierungsskala (Original) mit dem geforderten Nachweis (in Kopie) und eine Kopie des Sportgesundheits-Passes (Vorder- und Rückseite) beim SBV einreichen.
6. Der SBV erstellt den DBS-Startpass und versendet diesen.


Sportler/-innen mit einer Sehbehinderung

1. Mit dem augenärztlichen Untersuchungsbogen und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den augenärztlichen Untersuchungsbogen aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. Der Verein bestätigt auf dem Sport-Gesundheits-Pass die Mitgliedschaft mittels Unterschrift und Stempel.
4. Die Kopie des Sport-Gesundheits-Passes (Vorder- und Rückseite) beim SBV (per E-Mail reicht) einreichen.
5. Der SBV erstellt den DBS-Startpass und versendet diesen.


Sportler/-innen der Sportarten der Nationalen Spiele (Boccia, Bosseln, Faustball, Flugball, Fußballtennis, Kegeln, Prellball, Sitzball)


1. Mit dem funktionellen Untersuchungsbogen für Nationale Spiele, dem Messblatt (je nach Behinderung) und dem Sport-Gesundheits-Pass zum Arzt.
2. Der Arzt füllt den funktionellen Untersuchungsbogen und das Messblatt aus und bestätigt die Sporttauglichkeit im Sport-Gesundheits-Pass.
3. Der Verein bestätigt auf dem Sport-Gesundheits-Pass die Mitgliedschaft mittels Unterschrift und Stempel.
4. Die Kopie des Sport-Gesundheits-Passes (Vorder- und Rückseite) beim SBV (per E-Mail reicht) einreichen.
5. Der SBV erstellt den DBS-Startpass und versendet diesen.

Sobald Sie einen ausgefüllten Sport-Gesundheits-Pass und DBS-Startpass vorliegen haben, können Sie in Ihrer Sportart klassifiziert werden. Der Sportkoordinator des SBV, Lars Wittchen, berät und unterstützt Sie diesbezüglich gern.

Mail: lars.wittchen@behindertensport-sachsen.de

Tel.: 0341 / 23 10 66 13

Designbild: Behindertensport Sprinter