Bestandsmeldung des SBV 2025

Bei der Bestandsmeldung 2025 werden die Mitgliederdaten der Vereine des SBV über eine Internetseite mit Eingabemaske erhoben.

Vom 06.01.2025 bis zum 31.01.2025 kann auf die Internetseite zugegriffen werden und die Mitgliederdaten können eingetragen und verändert werden. Bitte geben Sie in diesem Zeitraum die Daten ein. Stichtag (Stand der Zählung) ist der 31.12.2024. Auf Basis der eingetragenen Mitgliederdaten werden die Beitragsrechnungen im März 2025 erstellt.

Um die Eingabe zu erleichtern, befinden sich die Daten der Bestandserhebung 2024 noch in dem Portal, bitte denken Sie daran nicht mehr gültige Daten aus der Maske zu löschen bzw. zu aktualisieren. Die Abfrage zum Versehrtensport entfällt ab diesem Jahr. Auf Basis der eingetragenen Mitgliedsdaten werden dann die Beitragsrechnungen im März erstellt und versendet. Der Beitrag je Mitglied erhöht sich für Erwachsene entsprechende des Beschlusses des Verbandstages im Jahr 2022 um 0,25€ auf 4,50€. Sollten sich im Zuge der Rechnungsstellung Schwierigkeiten ergeben, scheuen Sie sich nicht auf den SBV zuzukommen!

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen ggf. beauftragte Person bevollmächtigt ist, im Namen des Vereins alle Daten auf dem Portal des SBV e.V. einzugeben und zu ändern. Zudem erklärt der Verein sein Einverständnis, dass der SBV e. V. die in der Bestandserhebung angegebenen Personen- und Mitgliederdaten im Interesse der Erfüllung des Vereinszwecks und der Wahrnehmung der Mitgliederinteressen im Sinne des §28 Abs. 1 Satz 1, Nr.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verwenden darf.

Natürlich sind solche Erfassungsprozesse nicht fehlerfrei. Für jeden Hinweis und Tipp zur Verbesserung unserer Arbeit für Sie sind wir dankbar und für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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Mitgliedschaft im SBV

Mitglied im SBV können alle Vereine werden, die sich im Inklusions-, Rehabilitations-, Behinderten- oder Gesundheitssport engagieren möchten. Der SBV ist von seinen Mitgliedern gegründet worden mit der Aufgabe die Interessen der Vereine und der Menschen mit Behinderung auf Landesebene wahrzunehmen sowie dort wo es nötig ist zu unterstützen.

Zu den Anträgen und Ordnungen

Verbandsmitteilungen des SBV

Rehasportgruppe auf Pezzibällen.
(Quelle: pa picture alliance / DBS)

Neue Vergütungssätze im Rehabilitationssport ab 01. Januar 2025

Am 04.11.2024 fanden nach zwei Jahren wieder Vergütungsverhandlungen mit den Vertretern der Primärkrankenkassen in Sachsen (AOK PLUS, IKK Classic, BKK Landesverband Mitte und Knappschaft) statt. 
Der SBV hat dabei eine Erhöhung in den Abrechnungspositionen um 4,41% vereinbart. Ausnahme ist der Rehabilitationssport im Wasser, wo eine Erhöhung um 10,8% für 2025 erreicht wurde. Der SBV hält diese Steigerung für ein gutes Ergebnis für unsere Mitgliedsvereine. Die Umstellung wird durch die Abrechnungszentren automatisch zum 01.01.2025 vorgenommen.
Bei den Verhandlungen 2022 stand vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Steigerung von Energiekosten und der Inflation für unsere Mitgliedsvereine im Mittelpunkt und fanden Berücksichtigung in der Höhe der Vergütung. Für die diesjährige Verhandlungsrunde wurde erstmals als Basis die Grundlohnsummensteigerung herangezogen. Darunter versteht man die bundesweite Gesamtsumme des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, aus dem die Beiträge zur Krankenversicherung errechnet werden.
Die jährliche Veränderungsrate der Grundlohnsumme dient als Referenzgröße für die Fortschreibung von einzelnen Budgetierungen im Gesundheitswesen. Sie wird jeweils am 15. September für das Folgejahr veröffentlicht und dient dann als Orientierung für Erhöhungen der Vergütung. Für 2025 beträgt sie 4,41%.
Für die Jahre 2026/27 erfolgt die Vergütungserhöhung aller Positionen adäquat mit der dann vorab veröffentlichten Grundlohnsummensteigerung. Daraus ergibt sich ein Vorteil für unsere Vereine, da sie bereits im September Kenntnis über die Vergütung im Rehabilitationssport im Folgejahr haben.

 

Hier die Vergütungen ab 01.01.2025 in den einzelnen Abrechnungspositionen:

Leistung

Positionsnummern

Abschluss Primärkassen

 

 

2024

2025

Allgemeiner Rehasport

604503

6,50 €

6,79 €

Rehasport im Wasser

604509

8,30 €

9,20 €

Rehasport für Schwerstbehinderte

604507

12,78 €

13,34 €

Herzgruppen - Erwachsene

604504

9,75 €

10,18 €

Herzgruppen - Kinder

604508

13,00 €

13,57 €

Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

604510

11,35 €

11,86 €

Allgemeiner Rehasport für Kinder

604511

9,75 €

10,18 €

Rehasport für Kinder im Wasser

604512

12,00 €

12,53 €

Rehasport für schwerstbehinderte Kinder

604513

17,00 €

17,75 €

Herzinsuffizienzgruppen

604514

16,50 €

17,23 €

Zusätzliche Informationen

Datum
Kategorie
Aktuelles(allgemein) Verbandsmitteilungen Rehasport

Online-Verwaltung Rehasportgruppen

Der SBV bietet seinen Mitgliedsvereinen, welche Rehabilitationssport anbieten, eine Online-Verwaltung. Dazu können alle vom SBV zertifizierten und anerkannten Rehasportvereine per Post die Information und die persönlichen Login-Daten zur Online-Verwaltung erhalten. Neue Mitgliedsvereine müssen bei Erstzertifizierung die notwendigen Formulare (Infoblatt, E, AN, AP, M) per Post oder Email einreichen. Nach erfolgreicher Zulassung und dazugehörigem Gespräch vor Ort erhält der Verein seine persönlichen Login-Daten schriftlich. 

https://anmeldung.behindertensport-sachsen.de/reha/login.jsp

Welche Funktionen sind nun für den Verein möglich?

Der Verein kann sich jederzeit einloggen und jegliche Änderungen in bestehenden Gruppen durchführen. Des Weiteren können Übungsleiter ausgetauscht bzw. neu hinzugefügt werden. Weiterhin ist es möglich neue Gruppen anzumelden sowie die Teilnehmerzahl bei entsprechender Raumgröße auf maximal 18 (bei allgemeinen Rehasport) zu erhöhen. Zusätzlich kann die Rezertifizierung problemlos durchgeführt und natürlich alte Gruppen gelöscht werden.

Zu beachten ist, dass die Kontaktdaten vom Verein in der Online-Verwaltung nicht zu verändern sind. Diese sind immer schriftlich an den SBV mitzuteilen.

Welche Unterlagen werden dennoch vom SBV benötigt?

Bei der Erhöhung der Teilnehmerzahl wird weiterhin das Formular TN benötigt, welches jedoch gleich über die Online-Verwaltung hochgeladen werden kann. Das Gleiche gilt für Fotos von neuen Räumlichkeiten. Sollten neue Übungsleiter gemeldet werden, kann über die Datenbank die Lizenznummer eingetragen werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Kopie der Lizenz (sollte sie nicht vom SBV ausgestellt sein) zusätzlich per Email an die Koordinatorin Rehabilitationssport gesendet werden muss.

Wie erhält der Verein aktuelle Gruppenzertifikate?

Werden die Angaben vom Verein in der Online-Verwaltung gespeichert und somit bestätigt, erhält die Koordinatorin Rehasport im SBV die Meldung in der Datenbank. Nach Prüfung der Angaben und bei Richtigkeit werden die Meldungen übernommen und per Email bestätigt. Nach Erhalt der Bestätigung besteht die Möglichkeit die aktuellen Gruppenzertifikate in der Online-Verwaltung auszudrucken.

Mitgliedschaft im SBV

Ordentliches Mitglied im SBV können Behinderten-, Versehrten-, Rehabilitations- und Gesundheitssportvereine sowie alle anderen Sportvereine mit offenem Bekenntnis zum inklusiven Sport werden. 

Alle Mitglieder erkennen automatisch mit der Mitgliedschaft die Satzung sowie die Ordnungen des SBV an und bekennen sich uneingeschränkt zu den in §2  der Satzung aufgeführten Grundsätzen.

Zudem können Abteilungen von Sportvereinen mit vorher genannter Ausrichtung Mitglied werden. Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zur Förderung des Sports seitens des Finanzamtes, der Status als eingetragener Verein und die Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen e. V.

Außerordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts werden, die an der Förderung des Behinderten-, Versehrten- und Rehabilitations-, Inklusions- und Gesundheitssportes interessiert sind.

Die Zugehörigkeit zum SBV erlischt unter anderem durch Austritt, der dem Präsidium schriftlich zum 30.06. oder zum Ende des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten erklärt werden muss.