· Format der Lizenz: DIN-A4 (Vorder- und Rückseite)
· Einführung einer DOSB-Lizenznummer.
· Die Gültigkeitsdauer bei Erstausstellung (2 bzw. 4 Jahre) wird ab Ausstellungsdatum gerechnet. (BSP: 25.02.18 ausgestellt – ist bis 24.02.2022 gültig)
(Die Lizenzen werden nicht mehr bis zum Ende des Kalenderjahres ausgestellt.)
· Die Ausstellung der Verlängerung kann frühestens zu Beginn des Quartales des Ablaufdatums erfolgen. (BSP: ab 01.01.22)
· Die verlängerte Lizenz ist danach immer bis zum Quartalsende des jeweiligen Jahres gültig (BSP: bis 31.03.2026)
· Auch bei Verlängerungen wird der Lizenzausdruck neu erstellt, der alte Ausdruck verfällt. Ausstellung und Verlängerungen sind auf den Verlängerungen dokumentiert
(Dadurch entfällt das Einreichen der Originallizenz.)
· Der Versand der Lizenzen durch den SBV erfolgt als PDF per Email.
· Erfolgt keine Einreichung der Verlängerung in dem Quartal des Ablaufes der Gültigkeit oder davor, entsteht eine dokumentierte Lücke in der keine gültige Lizenz besteht.
In Folge der Umstellung ist keine Rückdatierung von Lizenzverlängerungen mehr möglich. Dokumentierte Lücken können mitunter dazu führen, dass Fördermittel für Übungsleiter nicht abgerufen werden können. Daher möchte der SBV alle Mitgliedsvereine und Übungsleiter darauf hinweisen, anstehende Lizenzverlängerungen zu prüfen und Anträge auf Verlängerung vor dem 15.12. beim SBV einzureichen, damit eine entsprechende Bearbeitung noch erfolgen kann. Das Fortbildungsprogramm zur Lizenzverlängerung für das 2. Halbjahr 2017 kann der Homepage des SBV (www.behindertensport-sachsen.de Rubrik Aus- und Fortbildung) entnommen werden.
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.